Inhaltsverzeichnis
- 1 Kann ein Mieter Fotos verweigern?
- 2 Wann muss ich den Vermieter in die Wohnung lassen?
- 3 Bin ich verpflichtet Nachmieter in die Wohnung zu lassen?
- 4 Was tun wenn der Vermieter die Wohnung verkauft?
- 5 Wie oft darf der Vermieter mit nachmietern die Wohnung besichtigen?
- 6 Wie oft muss ich Nachmieter in die Wohnung lassen?
- 7 Warum lehnte der Mieter die Anfertigung der Bilder ab?
- 8 Was bräuchte der Vermieter für fotografieren?
Kann ein Mieter Fotos verweigern?
„Der Vermieter darf nur zu Beweiszwecken Bilder der bewohnten Wohnung machen. Tut er das nicht, kann der Mieter ihm den Zutritt verweigern.“ Wenn Mieter sich allerdings unberechtigt weigern, Interessenten in die Wohnung zu lassen, müssen sie im schlimmsten Fall Schadenersatz zahlen.
Wann muss ich den Vermieter in die Wohnung lassen?
(dmb) Nur wenn der Vermieter einen konkreten Grund oder besonderen Anlass für eine Wohnungsbesichtigung hat, muss der Mieter ihn in die Wohnung lassen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) hat der Vermieter dagegen kein generelles Besichtigungsrecht und erst recht keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel.
Was tun wenn Mieter keine Besichtigung zulässt?
Stattdessen: Klage auf Duldung der Besichtigung Verweigert Ihr Mieter Ihnen den Zutritt zu der Wohnung, haben Sie nur die Möglichkeit, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch wenn es ein langwieriger Weg ist: Sie müssen Klage auf Duldung der Wohnungsbesichtigung erheben.
Wie oft wohnungsbesichtigung nach Kündigung?
Wie so oft gibt es für diese Frage keine klaren Grenzen. Die Gerichte tendieren dazu, ein- bis zweimal pro Woche für zwei bis drei Stunden als angemessen anzusehen. Je nach Gericht werden die Grenzen aber unterschiedlich gezogen.
Bin ich verpflichtet Nachmieter in die Wohnung zu lassen?
1. Es gibt kein generelles Recht des Vermieters die Wohnung zu betreten. Nach Kündigung ist der Mieter aber verpflichtet möglichen Nachmietern die Besichtigung zu ermöglichen. Wie bereits oben erwähnt, gilt ab Ausspruch der Kündigung die Verpflichtung Handwerker und Nachmieter in die Wohnung zu lassen.
Was tun wenn der Vermieter die Wohnung verkauft?
Vermieter verkauft Wohnung: Das sollten Mieter wissen
- Als Mieter:in haben Sie kaum Möglichkeiten, sich gegen den Verkauf Ihrer Mietwohnung zu wehren. Nur bei einer Umwandlung haben Sie ein Vorkaufsrecht.
- Die neuen Eigentümer:innen übernehmen den bestehenden Mietvertrag.
- Es gilt der gesetzliche Kündigungsschutz.
Wie viele Besichtigungen muss Mieter zulassen?
„Das Landgericht Frankfurt entschied, dass es ausreichend ist, wenn ein Mieter drei Mal im Monat Besichtigungen in der Zeit von 19 bis 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten ermöglicht“, so Rechtsanwalt Frank Preidel. Der Vermieter muss bei den Terminen Rücksicht auf die Arbeitszeiten des Mieters nehmen.
Wie oft muss ich einer wohnungsbesichtigung zustimmen?
Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt reicht es aus, wenn man dreimal monatlich zwischen 19 und 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten Besichtigungen ermöglicht. Kommt der vom Vermieter vorgeschlagene Termin ungelegen, kann man ihn absagen und zwei oder drei Ausweichtermine benennen.
Wie oft darf der Vermieter mit nachmietern die Wohnung besichtigen?
Der Vermieter muss seine Besuche allerdings zwei bis drei Tage im Voraus ankündigen und auf den Mieter Rücksicht nehmen. Nicht im Gesetz steht, wie oft nun ein Mieter seine Wohnung Mietinteressenten zeigen muss. In der Regel sind ein bis zwei Besichtigungstermine pro Woche angemessen.
Wie oft muss ich Nachmieter in die Wohnung lassen?
Wer darf Fotos von der Wohnung eines Mieters machen?
Keiner darf Fotos von der Wohnung eines Mieters gegen dessen Willen machen. Denn der Mieter allein entscheidet, was und von wem in seinem Haus oder seiner Wohnung fotografiert werden darf. Darauf macht der Deutsche Mieterbund (DMB) aufmerksam.
Wie werden Fotos in der Wohnung gemacht?
Dazu werden in der Regel auch Fotos in der Wohnung durch den Vermieter gemacht, um diese auf Wohnungsbörsen zu publizieren. Dem Vermieter steht nach der Kündigung eines Mietvertrages jedoch gar nicht das Recht zu, Fotos von den noch bewohnten Räumlichkeiten zu machen.
Warum lehnte der Mieter die Anfertigung der Bilder ab?
Der Mieter lehnte die Anfertigung der Bilder ab und verwies darauf, dass die Fertigung von Lichtbildern der Innenräume einen unzulässigen Eingriff in seine Privatsphäre darstelle. Die Klägerin vertrat die Auffassung dass der Beklagte es zu dulden habe, da eine Veräußerung ohne das Vorhalten von Lichtbildern in zeitgemäßer Weise nicht möglich sei.
Was bräuchte der Vermieter für fotografieren?
Hierfür bräuchte der Vermieter allerdings die Zustimmung des Mieters. In der Wohnung übt der Mieter das Hausrecht aus, d.h. er darf bestimmen, ob und wann in seiner Wohnung fotografiert werden darf. Somit darf er auch das Fotografieren generell verbieten.