Inhaltsverzeichnis
Kann eine Klage teilweise zulässig sein?
Die Klage im verbleibenden Umfang ist nur teilweise zulässig. Soweit sie zulässig ist, ist die Klage begründet. 1. Die Klage ist nur zulässig, soweit die Beteiligten um die Verwendung der Bezeichnung Vitamin A streiten; im Übrigen ist sie unzulässig.
Wie läuft eine Stufenklage ab?
Die Stufenklage, geregelt in § 254 ZPO, ist ein Sonderfall der objektiven Klagehäufung. Der Kläger stellt also mehrere Klageanträge, über die jedoch nicht gleichzeitig, sondern stufenweise entschieden wird. Der Vorteil gegenüber mehreren einzelnen Klagen liegt darin, dass sämtliche Anträge sofort rechtshängig werden.
Wann Streitgenossen?
Eine Streitgenossenschaft (= subjektive Klagehäufung) nach §§ 59 ff. ZPO liegt vor, wenn auf Kläger- oder Beklagtenseite mindestens noch eine weitere Person steht. Befinden sich auf der Klägerseite mehrere Personen, spricht man von aktiver Streitgenossenschaft.
Was ist eine Antragserwiderung?
Bei der Klageerwiderung handelt es sich um die inhaltliche Antwort auf die Klageschrift. In der Klageerwiderung muss somit alles Erforderliche vorgetragen werden, um die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche zu Fall zu bringen. Der Klageerwiderung geht die Verteidigungsanzeige voraus.
Wann ist eine Stufenklage sinnvoll?
Die Stufenklage ist in § 254 ZPO gesetzlich geregelt und stellt eine Sonderform der objektiven Klagehäufung dar. Sie ist immer dann sinnvoll und dient der Prozesswirtschaftlichkeit, wenn der Kläger zunächst eine bestimme Auskunft vom Beklagten benötigt, um anschließend ein präzises Leistungsverklagen einzuklagen.
Was kostet eine Stufenklage Erbrecht?
Die Kosten sind zudem davon abhängig, wie weit die Einforderung bereits fortgeschritten ist – Grund dafür ist die sogenannte Stufenklage….Gerichtskosten.
Pflichtteil | Gerichtskosten |
---|---|
5.000 € | 438 € |
10.000 € | 723 € |
15.000 € | 879 € |
25.0000 € | 1.113 € |
Können Streitgenossen Zeugen sein?
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß der einfache Streitgenosse über alle Tatsachen als Zeuge vernommen werden kann, die ausschließlich andere Streitgenossen betreffen (BAG Urteil vom 13. Juli 1972 – 2 AZR 364/71 = JZ 1973, 58).
Sind Erben notwendige Streitgenossen?
Werden alle Miterben verklagt, liegt eine notwendige Streitgenossenschaft vor, weil die Entscheidung gegenüber allen Miterben nur einheitlich ausfallen kann. Die passive Gesamthandsklage dient gem. § 2059 Abs. 2 BGB dem Zweck, die Befriedigung aus dem ungeteilten Nachlass von sämtlichen Miterben zu erlangen.
Wo wird geklagt?
2 der Bundesverfassung bestimmt, dass Zivilklagen grundsätzlich am Wohnort des Beklagten verhandelt werden müssen.
Wie kann der Kläger eine Klage auslegen?
Regelmäßig kann aber eine Auslegung der Klage seitens des Gerichts doch noch zur Zulässigkeit führen. Dies kann etwa erfolgen, indem das Gericht die Reihenfolge, in der die Ansprüche in der Klagebegründung dargelegt sind, zur Auslegung des Antrags heranzieht. Der Kläger stellt einen Haupt- und einen Hilfsantrag.
Was sind die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage?
Für die Zulässigkeit einer Klage ist nicht nur wichtig, das „richtige Gericht“ zu finden. Auch die Parteien (Kläger und Beklagter) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um vor Gericht akzeptiert zu werden. Relevant sind die Stichworte „Parteifähigkeit“, „Prozessfähigkeit“, „Postulationsfähigkeit“ sowie „Prozessführungsbefugnis“.
Wie kann der Kläger eine Klage bei Gericht einreichen?
Sofern der Beklagte den Auflagen im Urteil nicht nachkommt, kann der Kläger dieses unter Zuhilfenahme entsprechender Beamteter (z. B.: Gerichtsvollzieher, Ordnungsamt, Polizei) vollstrecken. Um eine Klage bei Gericht einreichen zu können, müssen gewisse gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllt sein, welche von Amts wegen zu prüfen sind.
Was sind die gesetzlichen Mindestbedingungen für eine Klage?
Für jede Klage gibt es aber gesetzliche Mindestbedingungen. Jede Klage muss den Anforderungen des § 253 Abs. 2 ZPO genügen. Hierzu gehören die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts, die Angabe des Klagegegenstands und des Klagegrunds, ein bestimmter Antrag sowie die Unterschrift der Partei bzw. des Rechtsanwalts.