Kann ich meine Stunden kürzen?
Ja, auch Teilzeitkräfte haben einen Anspruch auf eine noch weitergehende Verringerung ihrer Arbeitszeit. Der gesetzliche Anspruch nach § 8 Abs. 1 TzBfG ist darauf gerichtet, dass die „vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird“ und nicht etwa darauf, dass man von Vollzeit in Teilzeit gehen kann.
Wie muss ich Teilzeit beantragen?
Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie spätestens drei Monate vor Beginn der Teilzeit den Antrag beim Arbeitgeber stellen. Grundsätzlich kann dieser formfrei gestellt werden. Die Gründe für Ihren Antrag auf Teilzeit müssen Sie dabei nicht angeben. Der Antrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich gestellt werden.
Was ist Arbeitszeitverkürzung?
In § 8 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) heißt es dazu: Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.
Wie kann die Arbeitszeit der betroffenen Beschäftigten reduziert werden?
Die Arbeitszeit der betroffenen Beschäftigten muss nicht in gleichen Teilen reduziert werden. So kann ein Angestellter beispielsweise 50 Prozent weniger arbeiten, ein anderer dafür nur 20 Prozent und ein dritter wiederum 80 Prozent.
Wie lange kann die Arbeitszeit betragen?
Bei zulässiger Vereinbarung eines Durchrechnungszeitraumes, bei Vorliegen von Arbeitsbereitschaft, Vereinbarung von Gleitzeit, etc. kann die wöchentliche Normalarbeitszeit auch mehr als 40 Stunden betragen. Die Verteilung der Arbeitszeit ist zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn zu vereinbaren.
Wie verbringt man die vollen acht Stunden mit Arbeit?
Aber mit Sicherheit verbringt niemand im Büro die vollen acht Stunden mit Arbeit, sondern treibt sich in sozialen Netzwerken um, unterhält sich mit Kollegen oder verlängert die Mittagspause ein wenig. Prokrastination ist wohl bei vielen ein fester Bestandteil im täglichen Arbeitsleben.
Wie lange müssen Arbeitszeiten unterbrochen werden?
Arbeitszeiten müssen durch Pausen unterbrochen werden – die gesetzliche Regelung schreibt eine 30-minütige Unterbrechung vor, wenn die Arbeitszeit pro Tag maximal neun Stunden dauert. Prinzipiell steht es Arbeitnehmern und Arbeitnehmern frei, ob Sie einen Vertrag mündlich oder schriftlich abschließen.