Kann man als Zeuge die Aussage verweigern?
Pflicht zur Wahrheit Wenn Zeuginnen oder Zeugen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht aussagen, müssen sie die Wahrheit sagen und dürfen auch nichts weglassen. In bestimmten Fällen ist es Zeuginnen und Zeugen aber erlaubt, die Aussage zu verweigern; sie müssen dann also gar nichts sagen.
Kann Parteivertreter Zeuge sein?
Das LAG Baden-Württemberg sagt ja und begründet das so: Nach § 141 Abs. 3 ZPO kann gegen eine Partei Ordnungsgeld wie gegen einen im Verhandlungstermin nicht erschienenen Zeugen festgesetzt werden, sofern die Partei entgegen einer Anordnung ihres persönlichen Erscheinens im Termin ausbleibt.
Wann hat man das Recht die Aussage zu verweigern?
Das Zeugnisverweigerungsrecht ist in den §§ 52 ff. StPO geregelt und steht insbesondere den nahen Angehörigen eines Beschuldigten zu, wenn diese als Zeugen vernommen werden. Dies dient dem familiären Frieden, denn niemand soll gezwungen werden können, gegen enge Familienmitglieder auszusagen.
Kann der Prozessbevollmächtigte Zeuge sein?
Grundsätzlich kann der Prozessbevollmächtigte unter Fortdauer dieser Funktion als Zeuge vernommen werden (BGH 8. Mai 2007 – VI ZB 80/06 – Rn. 1 ZPO an der Vernehmung der vorigen Zeugen nicht teilnehmen kann. Eine Partei ist nicht verpflichtet, sich auf ihr unmittelbares Fragerecht nach § 397 Abs.
Warum muss man als Zeuge die Wahrheit sagen?
Als Zeuge muss man immer die Wahrheit sagen. Anders als der Beschuldigte, darf man nicht lügen und auch nichts Wichtiges in seiner Aussage weglassen. Das Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen berechtigt dazu, keine Fragen beantworten zu müssen, wenn man sich selbst oder Angehörige dadurch belasten würde (55 StPO).
Was hat man als Zeuge zu tun?
Grundsätzlich hat man als Zeuge die Pflicht, auch als Zeuge auszusagen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. In bestimmten Fällen steht den Zeugen das Recht zu, die Aussage gänzlich zu verweigern oder die Beantwortung einzelner Fragen abzulehnen.
Kann der Zeuge die Aussage nicht verweigern?
Grundsätzlich kann der Zeuge die Aussage nicht verweigern. Es kann jedoch die Situation auftreten, dass jemand formal zwar als Zeuge behandelt wird, in Wahrheit aber das Ziel verfolgt wird, ihn einer Straftat zu überführen. Es kann sich auch im Rahmen einer Zeugenvernehmung ein Tatverdacht gegen den Zeugen ergeben.
Welche Pflichten haben sie als Zeuge?
Ebenso wie Sie vor Gericht erscheinen müssen, haben Sie grundsätzlich auch die Pflicht, als Zeuge auszusagen. Von der Pflicht zur Aussage gibt es allerdings Ausnahmen, z. B. wenn Sie mit dem Angeklagten oder einer Partei eng verwandt sind.