Inhaltsverzeichnis
Kann man auf Garage bauen?
Genehmigungspflicht. Garagen mit einer Wandhöhe von bis zu 3 Meter und einer Brutto-Grundfläche von max. 30 Quadratmetern sind in Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei. Für größere Garagen muss eine Baugenehmigung beim zuständigen Bauamt eingeholt werden.
Ist eine Terrasse auf der Garage genehmigungspflichtig?
Grundsätzlich sind Dachterrassen auf einem Garagendach genehmigungspflichtig. Das bestätigen auch mehrere verwaltungsgerichtliche Urteile, die in Dachterrassen immer „nicht unbedeutende bauliche Anlagen“ sehen.
Was darf man auf ein Garagendach bauen?
In vielen Fällen ist die Garage ein komplexes Gebäude. Sofern die Garage mit einem Flachdach versehen ist, kann die ungenutzte Fläche auf dem Dach problemlos in eine Dachterrasse umfunktioniert werden. Die Garage ist gewöhnlich ein Abstellraum für Autos und andere Gegenstände.
Kann ein Überbau auf der Garage genehmigt werden?
Nicht alle Überbauten auf der Garage werden automatisch genehmigt. Das zuständige Bauamt kann ein Überbauen auch ablehnen. Im Einzelfall müssen immer auch kommunale Bebauungsvorschriften mit berücksichtigt werden, nicht allein nur die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Was ist wichtig für den Bau einer Garage?
Für den Bau einer Garage ist eine gute Vorplanung ebenso wichtig wie die mängelfreie Ausführung bzw. Montage der Fertiggarage. Bei individuellen Konstruktionen oder aufwändigen Baugründen sind spezielle Aspekte zu beachten. Unterstützung bieten ein Planer, der Garagenhersteller und die Baubehörde.
Was gilt für Garagen im Baurecht?
Anders als bei Wohngebäuden müssen für Garagen verschiedene Regelungen im Baurecht nicht in jedem Fall eingehalten werden. Dies gilt zum Beispiel hinsichtlich der Abstandsflächen zu anderen Gebäuden und damit auch für die Grenzbebauung. Dennoch sind beim Bau der Garage auf eine Grundstücksgrenze verschiedene wichtige Aspekte zu berücksichtigen.
Ist die Garage zu nah an der Grundstücksgrenze?
Steht die Garage also zu nah an der Grundstücksgrenze, wird eine entsprechende Baugenehmigung zumeist nicht erteilt. Statik: Darüber hinaus muss die Garage statisch in der Lage sein, das Gewicht der Aufstockung problemfrei tragen zu können.