Kann man das Urheberrecht übertragen?
Eine Übertragung vom gesamten Urheberrecht ist laut dem UrhG nicht möglich. Grundlage für den Urheberrechtsschutz ist das Urheberrechtsgesetz (UrhG), in dem unter anderem auch verschiedene Rechte definiert sind. Dies erfolgt in der Regel durch einen Lizenzvertrag, in dem eine Übertragung der Rechte geregelt wird.
Was wird bei einem Werk das in einem Arbeitsverhältnis geschaffen wurde übertragen und was nicht?
Jedes Werk, das im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschaffen wurde, wird dem Arbeitgeber zugerechnet. Der angestellte Mitarbeiter als Urheber überträgt hiernach seine gesamten Rechte an den Arbeitsergebnissen auf den Arbeitgeber.
Was ist das Urheberrecht?
Das Urheberrecht ist ein Schutzrecht. Es schützt die persönlichen, geistigen und wirtschaftlichen Interessen des Urhebers. Alle von einer Werbeagentur erbrachten relevanten Leistungen genießen vollen Urheberrechtsschutz.
Was sind die Urheber einer juristischen Person?
Urheber können nur natürliche Personen sein, eine juristische Person hingegen nicht. Bei einem Foto, das ein Fotograph im Rahmen seiner Tätigkeit für ein Unternehmen aufnimmt, wird deshalb der Fotograph Urheber und nicht das Unternehmen. Ein Fotograf kann einer juristischen Person aber natürlich Nutzungsrechte einräumen.
Warum verwende ich urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung des Urhebers?
Verwendet man urheberrechtlich geschütztes Material ohne Zustimmung des Urhebers, kann das zu einer Abmahnung führen und bei erneutem Verstoß teuer werden. Aber es ist nicht nur Werknutzer, sondern auch für die Urheber selbst wichtig, zu wissen, wann welche Werke geschützt sind und welche Möglichkeiten man bei einem Urheberrechtsverstoß hat.
Ist das Urheberrecht unübertragbar?
Das Urheberrecht ist unübertragbar. Das ist jedoch streng von der Einräumung von kommerziellen Auswertungsrechten zu unterscheiden. Die Agentur als Urheber (§ 24 UrhG) kann jedoch anderen gestatten, ihr Werk zu benutzen. Man spricht in diesem Fall von der Erteilung einer Werknutzungsbewilligung.