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Kann man einfach so Stunden reduzieren?
Fast jeder Arbeitnehmer hat das Recht, weniger Stunden zu arbeiten als ursprünglich im Arbeitsvertrag vereinbart. Arbeitgeber mit mehr als 15 Mitarbeitern dürfen einen Teilzeitwunsch nicht einfach ablehnen. Damit kannst Du für eine festgelegte Dauer in Teilzeit gehen und danach wieder Vollzeit arbeiten.
Kann ich als Arbeitnehmer meine Stunden reduzieren?
Als Arbeitnehmer haben Sie einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Verringerung Ihrer Arbeitszeit, wenn Sie länger als sechs Monate beschäftigt sind und. wenn Ihr Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, wobei die Auszubildenden nicht mitgezählt werden.
Kann man einfach so von Vollzeit auf Teilzeit gehen?
Grundsätzlich hat jeder das Recht, von Vollzeit auf Teilzeit zu wechseln. Betriebliche Gründe können aber dagegensprechen. Wer seine Arbeitszeit um 25 \% reduzieren möchte, verdient auch rund 25 \% weniger. Wie viel es bei dir genau ist, findest du mit einem speziellen Teilzeit-Rechner heraus.
Wie kann man Teilzeit beantragen?
Sie lassen sich Vollzeit anstellen, bringen die Probezeit hinter sich und beantragen Teilzeit. Dieses Vorgehen ist rein rechtlich möglich, nur ankommen tut dies bestimmt nicht gut. Geregelt ist die Möglichkeit, Teilzeit zu beantragen im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Welche Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Teilzeit?
Generell haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeit. Das gilt auch für Führungskräfte und Mitarbeiter, deren Arbeitsverträge befristet sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich freie Mitarbeiter, die nicht fest angestellt sind.
Kann der Arbeitgeber deinen Wunsch nach Teilzeit ablehnen?
Laut Teilzeitgesetz kann der Arbeitgeber deinen Wunsch nach Teilzeit ablehnen, wenn er dafür überzeugende betriebliche Gründe vorbringen kann. Konkret heißt es, dass ein betrieblicher Grund vor allem dann vorliegt, wenn die Verringerung der Arbeitszeit „die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt“.
Was bedeutet „Teilzeit“?
Es gibt sicherlich zig verschiedene Gründe, um „Teilzeit“ zu arbeiten. Unter diesen Begriff fällt übrigens alles, was nicht Vollzeit (also 35 bis 40 Stunden pro Woche) bedeutet. Ist eine Stelle als Teilzeitstelle ausgeschrieben, wird diese auch als solche vergeben.