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Kann man in der Garage wohnen?
Wer seine Garage ins Wohnhaus integrieren oder zu einem Wohnraum umbauen möchte, der bei jeder Wetterlage nutzbar ist, muss sie mit einer komplett neuen Dämmung, mit Heizkörpern und Strom versehen. Und auch warmes Wasser sollte – je nach angestrebter Nutzungsform – vorhanden sein.
Kann man eine Garage pachten?
In vielen Fällen können Mieter zusätzlich zur Wohnung auch gleich noch eine Garage, einen Tiefgaragenstellplatz oder einen Parkplatz anmieten. Rechtlich macht es einen Unterschied, ob die Garage zusammen mit der Wohnung oder vollkommen unabhängig davon mit einem eigenständigen Garagenmietvertrag vermietet wird.
Was darf man in der Garage machen?
Zubehör wie Reifen, Werkzeug, Pflege- und Putzmittel dürfen in einer Garage gelagert werden. Nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter können darin zudem Motorräder, Moped oder Fahrräder parken.
Kann man auf eine Garage bauen?
Genehmigungspflicht. Garagen mit einer Wandhöhe von bis zu 3 Meter und einer Brutto-Grundfläche von max. 30 Quadratmetern sind in Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei. Für größere Garagen muss eine Baugenehmigung beim zuständigen Bauamt eingeholt werden.
Ist die Wohnung und die Garage zusammen vermietet?
Mietwohnung und Garage/Stellplatz sind zusammen vermietet Wenn die Garage und die Wohnung zwei Bestandteile von einem einheitlichen Mietvertrag sind, so ist weder die Teilkündigung der Garage noch eine isolierte Mieterhöhung für die Garage selbst möglich. Die Wohnung und die Garage können nur gemeinsam gekündigt werden.
Ist die Garage und die Wohnung Bestandteil von einem einheitlichen Mietvertrag?
Wenn die Garage und die Wohnung zwei Bestandteile von einem einheitlichen Mietvertrag sind, so ist weder die Teilkündigung der Garage noch eine isolierte Mieterhöhung für die Garage selbst möglich. Die Wohnung und die Garage können nur gemeinsam gekündigt werden.
Wie kann die Miete für die Garage erhöht werden?
Die Miete für die Garage kann bei Verknüpfung mit Wohnraum also selbst dann nicht separat erhöht werden, wenn sie im Mietvertrag gesondert ausgewiesen sein sollte. Sie ist dann lediglich Teil der monatlichen Nettomiete, die Grundlage für das Mieterhöhungsverlangen ist.
Was gilt für eine Garage oder ein Stellplatz in der Wohnung?
Es gilt jedoch, dass dann, wenn zusätzlich zu einer Wohnung eine Garage oder ein Stellplatz gemietet wird, der Schutz des Wohnraummietrechts sich auch auf die Garage erstreckt. Grund ist, dass der Mieter davor geschützt werden soll, durch eine Teilkündigung der Garage veranlasst zu werden, die Wohnung aufzugeben.