Kann man in Deutschland seinen Vornamen ändern lassen?
Wer seinen Namen ändern möchte, muss dies schriftlich bei der zuständigen Namensänderungsbehörde beantragen, die in den meisten Fällen beim Standes- oder Bürgeramt angesiedelt ist. Entsprechende Formulare werden häufig als Download angeboten oder sind auf Nachfrage erhältlich.
Was kostet es den Namen des Kindes zu ändern?
Die Kosten für eine Namensänderung beim Kind können unterschiedlich hoch ausfallen und sind abhängig vom behördlichen Aufwand. Für die Änderung des Vornamens können bis zu 255 EUR anfallen, für die Änderung des Familiennamens bis zu 1.022 EUR.
Was sind die Kosten für die Änderung ihres Familiennamens?
Die Kosten, die dabei anfallen, verstehen sich eher als Gebühr und sind vom Verwaltungsaufwand abhängig. Sind Sie mit Ihrem Vornamen nicht zufrieden, so müssen Sie mit bis zu 255,- Euro für die Änderung einplanen. Soll Ihr Familienname geändert werden, so kann die Gebühr bis zu 1.022,- Euro betragen.
Welche Behörde gibt es für den Vornamen eines Kindes?
Wer seinen Vornamen (oder den seines Kindes) ändern möchte, muss dies mittels eines schriftlichen Antrags machen. Welche Behörde dafür zuständig ist, kann in den einzelnen Bundesländern/Gemeinden unterschiedlich sein. Meist ist es das Standesamt. Auskunft dazu geben die Mitarbeiter der Rathäuser des Wohnortes.
Ist es notwendig einen Vornamen komplett zu ändern?
Nicht immer ist es übrigens notwendig, seinen womöglich sehr lange getragenen Vornamen komplett zu ändern. Wer mehrere Vornamen hat, kann sich seinen Rufnamen aussuchen. Frei und ohne Beschränkung. Denn seit dem 1. November 2018 darf die Reihenfolge der Vornamen neu bestimmt werden.
Wie verhält es sich bei der Änderung der Nachnamen von Kindern?
Ähnlich verhält es sich bei der Festlegung bzw. Änderung der Nachnamen von Kindern, falls die Eltern verschiedene Namen tragen, heiraten, sich scheiden lassen etc. Um eine Namensänderung rückgängig zu machen, ist ein erneuter Antrag auf Namensänderung nötig.