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Kann man mit österreichischen Aufenthaltstitel in der Schweiz arbeiten?
Hinweis für Drittstaatsangehörige mit unbefristeten Aufenthaltstiteln in einem anderen Schengen-Land: Sie wollen in der Schweiz längerfristig arbeiten, dann müssen Sie wie alle anderen ausländischen Staatsbürger ein Arbeitsvisum für die Schweiz bzw. eine Arbeitsbewilligung beantragen.
Kann man mit deutschen Aufenthaltstitel in die Schweiz reisen?
Personen, die Inhaber eines gültigen, von einem der Schengen-Staaten ausgestellten Aufenthaltstitels oder vorläufigen Aufenthaltstitels und eines gültigen Reisedokumentes sind, dürfen sich für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in den anderen Schengen-Staaten aufhalten, sofern sie dort keine …
Kann man mit österreichischen Aufenthaltstitel in der Deutschland arbeiten?
Welche Möglichkeiten gibt es? Ausländer aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes dürfen eine Beschäftigung in Deutschland grundsätzlich nur ausüben, wenn ihr Aufenthaltstitel es erlaubt. Der Arbeitsmarktzugang von Ausländern wird durch die Beschäftigungsverordnung limitiert.
Kann ich als Österreicher in der Schweiz arbeiten?
Der Weg zur Arbeitserlaubnis De facto gestalten sich die Formalitäten recht einfach: Österreicher dürfen zur Arbeitssuche für drei Monate einreisen, danach muss bei der Wohngemeinde eine Aufenthaltsbewilligung beantragt werden, die automatisch auch das Recht zur Arbeitsaufnahme enthält.
Wie benötigen sie eine Aufenthaltserlaubnis in Frankreich?
Staatsangehörige der EU und der Schweiz benötigen in Frankreich keine Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen sich aber bei dem für Sie zuständigen französischen Finanzamt melden. Wenn Sie möchten, können Sie eine „Carte de Séjour“ (z.B. als Wohnsitznachweis) beantragen. Diese stellt Ihnen in der Regel die örtlich zuständige Préfecture aus.
Welche Regelungen gelten bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich?
Bei einer Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich haben Unternehmer mit Sitz in Deutschland umfangreiche arbeits-, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Formalitäten sowie Meldepflichten zu beachten. Für den Transportbereich gelten andere Regelungen.
Welche Schengen-Staaten reisen in den Schengenraum?
Reisen im Schengen-Raum. Mit einem Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Staates können Sie in einem Zeitraum von 180 Tagen für maximal 90 Tage in die folgenden Staaten des sogenannten Schengenraums reisen: Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein,