Inhaltsverzeichnis
- 1 Kann mir der Vermieter eine Satellitenschüssel verbieten?
- 2 Ist der Vermieter verpflichtet Fernsehanschluss zu stellen?
- 3 Wo darf man eine Satellitenschüssel anbringen?
- 4 Wer muss Kabelanschluss zahlen?
- 5 Ist ein Fernsehanschluss nicht Teil des Mietvertrages?
- 6 Hat der Mieter einen Rechtsanspruch auf die Installation einer Einzelantenne?
- 7 Ist der Vermieter für einen Fernsehanschluss bereitgestellt?
Kann mir der Vermieter eine Satellitenschüssel verbieten?
Das Haus darf weder über eine gemeinschaftliche Satellitenschüssel noch über einen Breitbandkabelanschluß verfügen. Ist das Haus verkabelt, kann der Vermieter eine einzelne Parabolantenne verbieten, selbst wenn hierdurch auf einzelne Programme verzichtet werden muß.
Ist der Vermieter verpflichtet Fernsehanschluss zu stellen?
Steht im Mietvertrag, dass das Mietobjekt mit einem Fernsehanschluss ausgestattet ist oder – bei Neubauten – sein wird, muss der Vermieter dafür sorgen, dass der Mieter tatsächlich fernsehen kann.
Kann mein Vermieter mir den Kabelanschluss verbieten?
Sofern hierdurch nur ein minimaler Eingriff in die Bausubstanz notwendig ist, erübrigt sich die Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann die Erteilung seiner Zustimmung aber auch nicht verweigern. Dies gilt selbst dann, wenn im Mietvertrag etwas anders vereinbart ist.
Wo darf man eine Satellitenschüssel anbringen?
Die Satellitenschüssel auf dem Balkon muss baurechtlich zulässig sein und professionell durch einen Fachbetrieb montiert werden. Idealerweise ist eine technisch geeignete, aber optisch unauffällige Stelle zu wählen, um die Satellitenschüssel anzubringen.
Wer muss Kabelanschluss zahlen?
Wer Rundfunk über Kabel empfängt, muss dafür einen Beitrag an den Kabelnetzbetreiber zahlen, meist zwischen 10 und 20 Euro im Monat.
Kann mein Vermieter meinen Kabelanschluss kündigen?
Ein Vermieter, der nach der Betriebskostenverordnung die laufenden monatlichen Grundgebühren für einen Breitbandkabelanschluss auf seine Mieter umlegt, muss einem Mieter kein gesondertes Kündigungsrecht nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) in Bezug auf diesen Kabelanschluss einräumen.
Ist ein Fernsehanschluss nicht Teil des Mietvertrages?
Einrichtung eines Fernsehanschlusses durch den Mieter Wenn ein Fernsehanschluss nicht Teil des Mietvertrages ist, hat der Mieter Rechtsanspruch auf eine Einzelantenne oder Satellitenschüssel, um somit seine Informationsfreiheit nutzen zu können. Die Kosten dafür hat der Mieter allein zu tragen. Dennoch bedarf es der Zustimmung des Vermieters.
Hat der Mieter einen Rechtsanspruch auf die Installation einer Einzelantenne?
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Existieren in einem Mietobjekt weder eine Gemeinschaftsantenne, noch ein Kabelanschluss, hat der Mieter einen Rechtsanspruch auf die Installation einer Einzelantenne.
Was hat der Vermieter mit dem Fernsehempfang zu tun?
Laut Artikel 5, Abs. 1 des Grundgesetzes hat jede Person das Recht „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. Dazu gehört auch der Fernsehempfang. Der Vermieter muss dem Mieter dieses Recht ermöglichen. Das heißt aber nicht, dass er einen Empfang auch zu Verfügung stellen muss.
Ist der Vermieter für einen Fernsehanschluss bereitgestellt?
Entscheidet sich der Vermieter dafür den Mietern einen Fernsehanschluss bereit zu stellen, ist es Ihm überlassen, welche Art des Anschlusses er dafür wählt. Falls im Mietobjekt bereits ein Kabelanschluss installiert wurde, muss dem eventuellen Wunsch des Mieters nach einer Antenne oder einer Satellitenschüssel nicht nachgegangen werden.