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Kann Vermieter Besuch mit Hund verbieten?
Vermieter dürfen den Besuch eines Hundes immer dann untersagen, wenn dies eine Bedrohung darstellt oder aufgrund früherer Erfahrungen mit dem Tier mit einem Schaden an der Mietsache (zum Beispiel Kratzer auf dem Parkett) zu rechnen ist. Der Vermieter darf kein allgemeines Hundehaltungsverbot aussprechen.
Welche Hunde sind in Mietwohnungen erlaubt?
Gemäß dem Urteil ist im Mietrecht die Hundehaltung in der Mietwohnung eine Einzelfallentscheidung. Das heißt, Vermieter dürfen selbst entscheiden, ob sie in der Mietwohnung einen Hund erlauben oder nicht. So kann im Mietvertrag die Hundehaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters festgehalten sein.
Was darf man Mieter nicht fragen?
Beruf und ggf. Arbeitgeber des Bewerbers. Angaben zu den Einkommensverhältnissen, einer eventuell bestehenden Privatinsolvenz und zu einem ggf. vorgesehenen Bürgen des potentiellen Mieters….Nicht erlaubt sind:
- Schufa-Auskunft.
- Vorvermieterbescheinigung.
- Kopie des Personalausweises.
Für welche Schäden haftet ein Mieter?
Grundsätzlich haftet der Mieter nur für von ihm bzw. einem ihm zuzurechnenden Dritten schuldhaft herbeigeführte Schäden. Der Vermieter hat aber ein Interesse daran, den Mieter generell für Schäden an den Mieträumen haftbar zu machen. Außerdem fallen Schäden oft auch größer aus als im Wohnraummietrecht.
Welche Hunde Darf der Vermieter nicht verbieten?
In einigen Fällen wirst Du allerdings kein Verbot aussprechen können. Dazu gehören: Haltung von sehr kleinen Tieren, die in der Wohnung leben und stubenrein sind. Haltung von Hunden, die aus therapeutischen Gründen beim Besitzer leben.
Was darf der Vermieter alles wissen?
Hierunter fallen vor allem der Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Auch die Einsichtnahme des Personalausweises zur Identitätsprüfung kann im Falle der Besichtigung eines Objektes zulässig sein. Wird ein Wohnberechtigungsschein vom Vermieter verlangt, darf er auch diesen regelmäßig einsehen.
Was muss der Mieter ersetzen?
Die Reparatur muss Gegenstände betreffen, die Sie häufig nutzen. Einige Beispiele: tropfender Wasserhahn, Schäden am Duschkopf, Fenster- und Türverschlüsse, Rollläden, Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen. Die Obergrenze für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres ist schriftlich im Vertrag festgehalten.