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Können Getränke abgesetzt werden?
Damit dürfen Praxisinhaber ihren Mitarbeitern kostenlos Getränke (z. B. Kaffee, Tee oder Wasser) und kleinere Leckereien wie Süßigkeiten, Gebäck oder Obst in der Praxis anbieten. Die Aufwendungen sind als Betriebsausgabe voll abzugsfähig.
Kann man Obst von der Steuer absetzen?
Obstkörbe, die der Chef zum Verzehr am Arbeitsplatz bereitstellt, gelten als Aufwendungen für „Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung“ und sind pro Kalenderjahr bis zu 500 Euro je Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabefrei (Paragraf 3 Nr. 34 EStG.).
Sind Aufmerksamkeiten steuerbar?
Des Weiteren sind sog. »Aufmerksamkeiten« (Zuwendungen nach R 19.6 Abs. 1 Satz 2 LStR anlässlich eines persönlichen Ereignisses) bis zu einem Wert von 60 € nicht steuerbar. Die Grenze bezieht sich auf das einzelne Geschenk und dient der Vereinfachung, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu gewährleisten.
Kann man Wasser von der Steuer absetzen?
Handelt es sich aber um „Aufmerksamkeiten“ können diese zu 100 Prozent als Betriebsausgaben abgesetzt werden: Wenn zum Beispiel Wasser als höfliche Geste angeboten wird, fällt es unter „Aufmerksamkeiten“ und kann somit zu 100 Prozent als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Kann man Massagen steuerlich absetzen?
Absetzbar sind dagegen nicht nur Heil- und Hilfsmittel, sondern auch diverse Therapien. Das gilt etwa für Massagen, Krankengymnastik, Fango oder Ergotherapie, aber auch für Hilfsmittel wie Hörgeräte, Brillen, Kontaktlinsen oder Pflegemittel.
Was versteht man unter Aufmerksamkeiten?
Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 Euro, z. B. Blumen, Genussmittel, ein Buch oder ein Tonträger, die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden. Geldzuwendungen gehören stets zum Arbeitslohn, auch wenn ihr Wert gering ist.
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