Inhaltsverzeichnis
Können Minderjährige ein Konto haben?
Ein Minderjähriger im Alter zwischen 7 und 17 Jahren kann ein Konto grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Elternteile eröffnen. Die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen ist nicht ausreichend. Auch mit Zustimmung der Eltern sind nicht alle Rechtsgeschäfte möglich.
Kann ich vom Sparbuch meines Sohnes Geld abheben?
Das Geld auf dem Sparbuch des Kindes können Eltern unter Vorlage des Sparbuches rechtlich unproblematisch abheben. Ist dieses Geld kein treuhänderisch gebundenes „Geld für das Kind“ (Geldgeschenke an das Kind etc.), müssen Eltern das Geld inkl.
Wie alt muss man sein um ein Konto eröffnen zu können?
Wie alt muss man für ein Girokonto sein? Die meisten Banken ermöglichen das Eröffnen eines Taschengeldkontos ab dem 7. Lebensjahr, da Kinder ab diesem Zeitpunkt laut Gesetzgeber die beschränkte Geschäftsfähigkeit besitzen. Das bedeutet, dass ihnen zugetraut wird, selbstständig Geldgeschäfte abzuwickeln.
Wie geht es mit Konten und Sparbüchern für Minderjährige?
Heute geht es nicht weniger schnell, auch wenn verschiedene Direktbanken keine Konten und Sparbücher für Minderjährige eröffnen. Bei einem solchen Konto für den Aufbau von Ersparnissen für Kinder muss immer ein Erwachsener die Vollmacht über das Konto erhalten.
Ist der minderjährige bereits in einem Arbeitsverhältnis tätig?
Steht der Minderjährige bereits in einem Arbeitsverhältnis (nicht nur in einer Berufsausbildung) und haben die Eltern den Job genehmigt, kann er alle damit verbundenen Rechtsgeschäfte alleine abschließen. Er darf also ohne Zustimmung der Eltern nicht nur ein Gehaltskonto eröffnen, sondern auch den vollen Lohn oder das Gehalt bar abheben.
Warum hat das Kind keinen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes?
Das Kind hat damit aus rechtlicher Sicht keinen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes, wenn der Kontoinhaber das Geld auf eigenen Wunsch abhebt und frei verwendet. Wie die Nutzung des Geldes, das auf Kinderkonten angelegt ist, unterschiedlich geregelt ist, je nach Wissen oder Unwissenheit des Kindes.
Wie können die Großeltern ein Konto für ihre Enkelkinder eröffnen?
Ja, grundsätzlich können auch die Großeltern ein Konto für ihre Enkelkinder eröffnen. Neben den oben genannten Unterlagen für sich und das Kind müssen sie dafür allerdings auch die Zustimmung der Eltern (oder des anderen gesetzlichen Vertreters) des Kindes für die Kontoeröffnung mitbringen.