Können Pflanzen patentiert werden?
Im Juni 2017 hat das Europäische Patentamt klargestellt, dass keine Patente auf Tiere und Pflanzen erteilt werden dürfen, die auf klassische Weise durch Kreuzen und Selektion entstanden sind. Inzwischen werden auch auf markergestützte Züchtungsverfahren keine Patente mehr erteilt.
Wie kann ich etwas patentieren lassen?
In Deutschland erfolgt die Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt – kurz DPMA in München. Ihr Patent anmelden können Sie aber auch persönlich in den Dienststellen München, Berlin oder Jena. Dort reichen Sie den Antrag für das Patent mit allen Unterlagen ein. Hier finden Sie den Kontakt zum Patentamt.
Wie patentieren lassen?
Die Erfindung muss unter anderem neu sein und sie darf nicht naheliegend sein. Um das Kriterium der Neuartigkeit zu erfüllen, darf die Erfindung vor der Anmeldung zum Patent nirgendwo bekannt gemacht worden sein. Wer also seine Erfindung patentieren lassen will, sollte sie bis zur Anmeldung geheim halten.
Ist die Patentierung von biologischem Material geregelt?
Auch bloße Entdeckungen, also bereits vorhandene Dinge oder Teile der Natur, dürfen nicht patentiert werden. Die Patentierung von „biologischem Material“ wird in der Europäischen Union durch die „Biopatente-Richtlinie“ (98/44/EG) aus dem Jahre 1998 geregelt.
Warum werden Patente erteilt?
Antwort: Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Ausgeschlossen vom Patentschutz sind Pflanzensorten und Tierrassen sowie „im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren“ wie Kreuzung oder Selektion.
Warum bezahlt der Landwirt für die Patentlizenzen?
Der Landwirt bezahlt für die Patentlizenzen indirekt über einen Aufschlag auf den Saatgutpreis. Auch wenn es von Gentechnik-Gegnern häufig behauptet wird: Sollte es zu unbeabsichtigten Einkreuzungen von patentierten Pflanzen in konventionelle Pflanzen kommen, muss der betroffene Landwirte keine Patentgebühren bezahlen.
Ist die Entdeckung von DNA und Gensequenzen patentierbar?
Nein – allein die Entdeckung von DNA und Gensequenzen ist keine patentierbare Erfindung. Ohne eine erfinderische Leistung kann niemand ein Patent erhalten.