Was abrechnen bei Klagerucknahme?
Was abrechnen bei Klagerücknahme? Bei Einreichung der Klage muss der Kläger (im Zivilverfahren) mit 3,0 Gerichtskosten in Vorlage treten. Nimmt er die Klage zurück und ist vorher kein Urteil ergangen, werden ihm 2,0 Gerichtsgebühren zurückerstattet, sodass letztlich eine 1,0 Gerichtsgebühr „hängen bleibt“. Was tun bei Klagerücknahme? Die Klagerücknahme wirkt nur prozessual. Gemäß § 269 VI…