Was bedeutet Gegenstand des Augenscheins?
Was bedeutet Gegenstand des Augenscheins? Der richterliche Augenschein ist ein Beweismittel (vgl. § 144, § 371 f. ZPO, § 86 StPO, § 96 Abs. Augenschein bedeutet dabei nicht nur betrachten, sondern jede unmittelbare sinnliche Wahrnehmung eines Gegenstandes, sei es durch Sehen, Hören, Fühlen oder gar Schmecken und Riechen. Was ist ein Augenscheinsbeweis? Der Augenscheinsbeweis ist…