Fur welchen Bereich gilt das AGG?
Für welchen Bereich gilt das AGG? Das AGG ist nach § 6 I AGG anwendbar für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind und Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie für Personen, deren Beschäftigungsverhältnis … Was bedeutet in Deutschland der Grundsatz der Gleichbehandlung? (1) Alle Menschen…