Was versteht man unter Kollektivarbeitsrecht?
Was versteht man unter Kollektivarbeitsrecht? Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebenden und den Vertretungsorganen der Arbeitnehmenden. Die/Der einzelne Arbeitnehmende wird nicht direkt adressiert, sondern „ihre/seine“ Vertretungsorgane wie z.B. Betriebsrat, Personalrat oder Gewerkschaft. Wie nennt man das Arbeitsrecht auch? Das deutsche Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie…
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