Wer braucht keine Arbeitserlaubnis in Deutschland?
Wer braucht keine Arbeitserlaubnis in Deutschland? Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates benötigen keine Arbeitserlaubnis. Dies gilt ebenfalls für Bürger der sogenannten EFTA-Staaten Liechtenstein, Island, Norwegen und Schweiz. Sie sind deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt und dürfen nach dem “Freizügigkeitsrecht” in Deutschland eine Tätigkeit aufnehmen. Was ist die ZAV in der Bundesagentur für Arbeit? ZAV – Zentrale Auslands- und Fachvermittlung….
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