Inhaltsverzeichnis
Sind handyaufnahmen vor Gericht zulässig?
Das eigene Handy gilt als privater Raum und die Inhalte dürfen in der Regel nicht vor Gericht verwendet werden. Sogar, wenn das Handy keinen Sperrcode hat, sind die Daten nicht verwendbar.
Ist es verboten andere aufzunehmen?
Normalerweise ist das Mitschneiden von Gesprächen nämlich verboten. Sie können sich sogar strafbar machen. Denn wenn Sie ein Gespräch mitschneiden, verletzen Sie meist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Ihres Gesprächspartners und verstoßen gegen die Vertraulichkeit des Wortes.
Ist das Gespräch mit der Krankenkasse aufgezeichnet?
Ruft man seine Krankenkasse an oder den Telekomanbieter, heisst es meist, das Gespräch werde zu «Qualitäts- und Schulungszwecken» aufgezeichnet. Wer nicht auflegt, erklärt sich mit der Aufzeichnung einverstanden.
Wie ist die Vertraulichkeit des Wortes geschützt?
Hier bei ist aus anwaltlicher Vorsicht zunächst stets auf die drohende Rechtswidrigkeit hinzuweisen, die Bild oder auch Tonaufnahmen besitzen können. Immerhin ist der Persönlichkeitsschutz im Deutschen Recht stark geschützt. Die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes steht immerhin unter Strafe:
Wie hat der Bundesgerichtshof diese Leitsätze aufgestellt?
So hat der Bundesgerichtshof unter anderem mit Entscheidung vom 13.10.1987 (- VI ZR 83/87) folgende Leitsätze aufgestellt: Die Unzulässigkeit des heimlichen Mitschneidens von (Telefon-)Gesprächen gilt prinzipiell auch für Besprechungen über geschäftliche Angelegenheiten.
Wie ist der Richter im gerichtlichen Verfahren verpflichtet?
Im gerichtlichen Verfahren tritt der Richter den Verfahrensbeteiligten in Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt gegenüber. Er ist daher nach Art. 1 Abs. 3 GG bei der Urteilsfindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte gebunden und zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung verpflichtet (BVerfG 13.