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Sind Produktbilder lizenzfrei?
Urheberrechtlichen Schutz genießen Fotografien als Lichtbildwerke, wenn sie das Ergebnis einer schöpferischen Leistung sind. Fehlt es an einer schöpferischen Leistung, spricht man von einem Lichtbild ohne Urheberrechtsschutz (z.B. Urlaubs- oder Familienbilder). Produktfotos sind nicht zwingend Lichtbildwerke.
Sind Produktfotos geschützt?
Urheberrechte bei Produktfotos beachten! Jedes Foto ist urheberrechtlich geschützt, ob als Lichtbildwerk (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG) oder als Lichtbild (§ 72 UrhG). Daher gilt auch für Produktfotos: Werden diese ohne Erlaubnis des Urhebers (Fotografen) genutzt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
Was darf ich fotografieren?
In Deutschland ist das Fotografieren von Gebäuden und Straßenszenen dank der sogenannten Panoramafreiheit erlaubt, allerdings präsentiert sich die einschlägige Regel schon als Ausnahme: »Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik.
Kann man Fotos von Produkten auf der Internetseite eines Markenherstellers verwenden?
Fotos von Produkten auf der Internetseite eines Markenherstellers dürften Dritte in den meisten Fällen nicht frei verwenden. Oft finden sich Produktbilder im Pressebereich einer Firmenhomepage und der Download ist nur für einen redaktionellen, journalistischen Nutzen erlaubt und somit nichts fürHandwerksbetriebe.
Was ist bei Produktfotos zu beachten?
Bei Produktfotos ist zu beachten, dass die berechtigten Interessen des Markeninhabers nicht verletzt werden dürfen (§ 24 Abs. 2 MarkenG). „Das Produkt darf auf einem Foto nicht verändert oder sogar verschlechtert werden“, erklärt Fachanwalt Robak.
Kann man bekannte Marken und Marken nicht beweisen?
Bekannte Labels und Marken müssen einen potenziellen Schaden nicht beweisen. Unternehmen werden durch Social Media zunehmend dazu gezwungen, zwischen Abmahnungen zur Durchsetzung ihrer Rechte und einem negativen PR-Effekt abzuwägen.
Was müssen Markenrechte beachtet werden?
Es müssen darüberhinaus die Marken- und gegebenenfalls Designrechte beachtet werden. So sind zum Beispiel Firmenlogos in aller Regel markenrechtlich geschützt und dürfen damit grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis auf Fotos abgebildet werden.