Inhaltsverzeichnis
- 1 Sollte man sich bei der Polizei äußern?
- 2 Was muss ich bei der Polizei aussagen?
- 3 Was passiert wenn man nicht zum Termin bei der Polizei erscheint?
- 4 Wie verweigere ich eine Aussage?
- 5 Kann die Polizei einen solchen Durchsuchungsbeschluss haben?
- 6 Wann beginnt die Vernehmung eines Beschuldigten bei der Polizei?
Sollte man sich bei der Polizei äußern?
Vielfach wird auch angenommen, eine Weigerung sich zu äußern, könne negativ ausgelegt werden. Dies ist falsch! Schweigen Sie bei den freiwilligen Angaben in der schriftlichen Äußerung als Beschuldigter („Äußerungsbogen Beschuldigter“). Das Schweigen darf nicht zu Lasten des Beschuldigten verwendet werden.
Was muss ich bei der Polizei aussagen?
Als Zeuge müssen Sie immer die Wahrheit sagen. Sie dürfen nicht lügen und nichts Wichtiges verschweigen. Wenn Sie sich jedoch durch die wahrheitsgemäße Beantwortung einer Frage selbst belasten würden, können Sie von Ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen, d.h. Sie können bezüglich dieser Frage schweigen.
Was mache ich wenn ich angezeigt werde?
Eine Strafanzeige machst du bei der Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft und erzählst erstmal, was passiert ist. Wenn eine Straftat vorliegen könnte, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, zu ermitteln und leitet ein Ermittlungsverfahren ein. Die zuständige Polizeibehörde hilft ihr dabei und legt eine Akte an.
Was passiert wenn man nicht zum Termin bei der Polizei erscheint?
Vor der Staatsanwaltschaft haben sowohl Zeugen als auch Beschuldigte die Pflicht, zu Erscheinen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, riskieren Sie, durch Beamte der Polizei vorgeführt werden. Um dies zu vermeiden, sollten Sie der Ladung der Staatsanwaltschaft stets folgen.
Wie verweigere ich eine Aussage?
Das Aussageverweigerungsrecht steht nur dem Beschuldigten zu. Grundsätzlich kann der Zeuge die Aussage nicht verweigern. Es kann sich auch im Rahmen einer Zeugenvernehmung ein Tatverdacht gegen den Zeugen ergeben. Spätestens ab dann hat der Zeuge (nunmehr Beschuldigte) das Recht, die Aussage zu verweigern.
Ist die Polizei besser beraten als die beschuldigte?
Auch wenn Beschuldigte häufig das Bedürfnis haben, zu den Vorwürfen der Polizei Stellung zu nehmen, sind sie gut beraten, zunächst von ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und einen Anwalt zu konsultieren. Gerade in Ermittlungsverfahren ist die Polizei nicht mehr Freund und Helfer, sondern allein darauf bedacht, Straftaten aufzuklären.
Kann die Polizei einen solchen Durchsuchungsbeschluss haben?
Nur wenn die Polizei einen solchen Beschluss hat, darf sie Privaträume und Geschäftsräume dursuchen. Den richterlichen Durchsuchungsbeschluss benötigt dabei nicht nur die Polizei, sondern auch die Staatsanwaltschaft, weil nach der deutschen Verfassung nur Richter die Anordnung zur Durchsuchung geben dürfen.
Wann beginnt die Vernehmung eines Beschuldigten bei der Polizei?
Das heißt: schon vor der Vernehmung eines Beschuldigten bei der Polizei. Beschuldigter, § 136 Strafprozessordnung: „Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen.
Wie teuer wird eine strafbare Beleidigung geahndet?
Die Beleidigung wird dann wie jede andere strafbare Beleidigung geahndet und kann sehr teuer werden – unabhängig davon, ob es sich um Beamte handelt oder nicht. So kostete die Bezeichnung als „Miststück“ oder „alte Sau“ bereits 2500 Euro, während der „Bekloppte“ mit lediglich 250 Euro noch sehr günstig wegkam.