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Wann bekomme ich Zuschuss vom Amt?
Wenn Ihr Einkommen nicht für Ihren Lebensunterhalt beziehungsweise den Ihrer Bedarfsgemeinschaft reicht, können Sie es mit Arbeitslosengeld II ergänzen (umgangssprachlich: aufstocken). Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Sie können diese Leistung beim Jobcenter beantragen.
Welchen Anspruch haben Arbeitssuchende?
Wer während seines Angestelltenverhältnisses lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und arbeitslos wird, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Allerdings gibt es immer wieder Fälle, in denen dieser Anspruch nicht besteht und der Betroffene dann arbeitslos ohne Leistungsbezug ist.
Kann man arbeitslos werden und selbstständig werden?
Wenn Sie arbeitslos sind und selbstständig werden wollen, sollten Sie u. a. nachweisen können, dass Ihr Unternehmen Aussicht auf Erfolg hat. Dazu muss eine fachkundige Stelle wie beispielsweise die Handels- oder Handwerkskammer die Tragfähigkeit der Geschäftsidee sowie die unternehmerische Qualifikation des Gründers bescheinigen.
Welche Förderung gibt es bei Selbstständigkeit?
Das Jobcenter bietet bei Selbstständigkeit allerdings eine Förderung in Form eines Einstiegsgeldesan. Das Einstiegsgeld soll die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeitfördern. Auch hier besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistung, wenn Sie arbeitslos sind und selbstständig werden wollen.
Wie fördert das Arbeitsamt die Selbstständigkeit?
Das Arbeitsamt fördert die Selbstständigkeit mit dem sogenannten Gründungszuschuss. Sofern Sie sich nicht als Hartz-4-Empfänger selbstständig machen wollen, sondern Arbeitslosengeld 1 beziehen, könnte ein Anspruch auf Gründungszuschuss bestehen.
Wie anerkennt die AHV eine selbstständige Tätigkeit?
Die AHV anerkennt eine Tätigkeit als selbstständig erwerbend, wenn diese auf eigene Rechnung und eigenes Risiko mit eigener Infrastruktur (Büro, Arbeitsgeräte, Adresse etc.) für mehrere Auftraggeber ausgeführt wird.