Wann bekommt man Psychotherapie verschrieben?
Wer eine Therapie bei einer Psychologin oder einem Psychologen macht und ergänzend Medikamente benötigt, kann sie sich von einer Ärztin oder einem Arzt verschreiben lassen. Im Idealfall arbeiten ärztliche und psychologische Psychotherapeuten eng zusammen.
Wie viele Therapiestunden zahlt die Krankenkasse?
Systemische Therapie: 48 Stunden. Verhaltenstherapie: 80 Stunden. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: 100 Stunden. Analytische Psychotherapie: 300 Stunden.
Wie viel kostet eine Stunde beim Psychologen?
Die Preise variieren dabei zwischen 40 Euro bis 140 Euro – je nachdem, ob es sich um eine Einzel- oder Gruppenbehandlung handelt sowie je nach Behandlungsmethode und Sitzungsdauer. Eine analytische psychotherapeutische Einzelsitzung kostet beispielsweise bei einer Dauer von 50 Minuten 92,50 Euro.
Wann erfolgt die Beantragung einer Kurzzeittherapie?
Antrag auf Kurzzeittherapie: Die Beantragung bei der Krankenkasse erfolgt möglichst schon während der probatorischen Sitzungen. Die Patientin oder der Patient füllt dazu den Antrag PTV 1 aus. Die Therapeutin oderr der Therapeut reicht diesen Antrag zusammen mit den Angaben zu Erkrankung und geplanter Therapie (PTV 2) ein.
Wann kann eine Langzeittherapie umgewandelt werden?
Umwandlung in Langzeittherapie: Eine Kurzzeittherapie kann in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. Dies sollte spätestens mit der achten Therapieeinheit der KZT 2 erfolgen (in der Regel etwa vier bis fünf Wochen vor dem Ende der Kurzzeittherapie), um eine nahtlose Weiterbehandlung zu gewährleisten.
Ist eine therapeutische Intervention verpflichtend?
Auch erste therapeutische Interventionen sind möglich. Angebot verpflichtend: Jeder Arzt und Psychotherapeut, der eine Genehmigung zur Abrechnung von Richtlinienpsychotherapie hat, muss Sprechstunden anbieten.
Was sind die Leistungen der psychotherapeutischen Sprechstunde?
Zu den Leistungen der Grundversorgung in der Psychotherapie gehören neben der Psychotherapeutischen Sprechstunde die probatorische Sitzung, biographische Anamnese, psychodiagnostische Testverfahren und psychotherapeutischen Gespräche der Fachkapitel. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung zum festen Preis.