Wann besteht bei Fernabsatzverträgen kein Rücktrittsrecht?
Das Rücktrittsrecht besteht für Verträge, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden. Wurde der Vertrag bereits im Geschäftslokal ausverhandelt und dann in der Folge „aus der Ferne“ abgeschlossen, liegt kein Fernabsatzvertrag vor und das gesetzliche Rücktrittsrecht besteht nicht.
Wann gilt FAGG nicht?
Keine Anwendung finden die Bestimmungen des FAGG u.a. auf folgende Bereiche: Verträge bis 50 € (für das Haustürgeschäft, nicht für den Fernabsatzvertrag!) soziale Dienstleistungen (z.B. Verträge über Pflege, Heimverträge, Kindergartenverträge, Krisentelefon, ev. Lebensberatung)
Was ist das Recht auf einen Rücktritt vom Vertrag geregelt?
Das Recht auf einen Rücktritt vom Vertrag ist relativ eindeutig geregelt. Sie müssen in den meisten Fällen also nicht mit Problemen rechnen. Auszuschließen sind Probleme aber natürlich auch nicht. Stellen Sie sich etwa vor, dass Sie nach einer Woche immer noch keine Antwort erhalten haben.
Wann darf ein Unternehmen nicht abgeben werden?
Ein Unternehmen darf dich nicht einstellen, wenn du diese nicht abgeben kannst! Normalerweise mit der ersten Lohnabrechnung, jedoch spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Arbeitsaufnahme, muss dein neuer Arbeitgeber dich bei der Krankenkasse anmelden. In einigen Branchen ist dies sogar ab dem ersten Arbeitstag vorgeschrieben.
Kann ich auf ein Musterschreiben zurückgreifen?
Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie auf ein Musterschreiben zurückgreifen, oder eine Vorlage nutzen. So können Sie sicher ausschließen, wichtige Inhalte zu vergessen. Ein weiterer Vorteil für Sie liegt darin, dass Sie sich eine Menge Zeit sparen können, wenn sie auf eines unserer Muster zurückgreifen.
Hat die Behörde den Bescheid überhaupt nicht erhalten?
Haben Sie den Bescheid überhaupt nicht erhalten, so muss die Behörde den tatsächlichen Zugang bei Ihnen beweisen. Das heißt sie muss nachweisen, wann genau Sie den Brief erhalten haben. Das kann Sie nicht, wenn Sie die Post mittels einfachem Brief verschickt.