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Wann darf ein Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten?
Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, gespeichert, verändert, verarbeitet, übermittelt oder in einer sonstigen Weise genutzt werden, wenn dies durch ein Gesetz erlaubt ist oder wenn die betroffene Person eingewilligt hat.
Welche Datenschutzgesetze sind für Unternehmen in Deutschland relevant?
Relevant sind Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu), ggf. Landesdatenschutzgesetze, und bereichsspezifische Gesetze.
Wann dürfen besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden?
Artikel 9 DSGVO (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten) nennt als entsprechende personenbezogene Daten solche, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder.
Wie kann das Unternehmen mit personenbezogenen Daten stärken?
Zum anderen kann das Unternehmen dank nachweislicher erhöhter Datensicherheit – nicht nur personenbezogene Daten betreffend – das Vertrauen der Kunden und Verbraucher stärken. Der Datenschutz kostet damit nicht nur Geld, sondern kann am Ende auch selbst zur Geldquelle werden.
Welche personenbezogenen Daten fallen unter den Begriff personenbezogene Daten?
„Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten (…), die die Angabe der Uhrzeit, zu der ein Arbeitnehmer seinen Arbeitstag beginnt und beendet, sowie der Pausen bzw. der nicht in die Arbeitszeit fallenden Zeiten enthalten, fallen unter den Begriff personenbezogene Daten (…)“.
Was ist die wichtigste Regelung in Bezug auf personenbezogene Daten?
Die wichtigste Regelung, die in Bezug auf personenbezogene Daten zu nennen ist: Jeder Betroffene muss in die Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu einem bestimmten Zweck zustimmen. Mit Inkrafttreten der DSGVO 2018 genügt hierbei nicht mehr nur ein Stillschweigendes Einverständnis durch das Akzeptieren der Datenschutzerklärung.
Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig?
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.