Inhaltsverzeichnis
- 1 Wann darf Vermieter nach Kündigung in die Wohnung?
- 2 Hat mein Vermieter ein Recht auf einen wohnungsbesichtigung?
- 3 Wann darf Mieter in die Wohnung?
- 4 Wie lange dauert eine Wohnungsbegehung?
- 5 Was darf der Vermieter ohne Zustimmung machen?
- 6 Warum sollte der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist nichts tun?
Wann darf Vermieter nach Kündigung in die Wohnung?
Grundsätzlich gilt das Besichtigungsrecht auch dann, wenn die Wohnung bereits gekündigt ist und der Mieter noch nicht ausgezogen ist. Allerdings kann die Wohnung nicht besichtigt werden, wenn noch unklar ist, ob die Kündigung wirksam ist und wann die Wohnung wieder vermietet werden kann.
Hat mein Vermieter ein Recht auf einen wohnungsbesichtigung?
(dmb) Nur wenn der Vermieter einen konkreten Grund oder besonderen Anlass für eine Wohnungsbesichtigung hat, muss der Mieter ihn in die Wohnung lassen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) hat der Vermieter dagegen kein generelles Besichtigungsrecht und erst recht keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel.
Was passiert bei einer Wohnungsbegehung?
Bei einer berechtigten Wohnungsbegehung ist neben dem Vermieter auch den Personen Zutritt zu gewähren, die der Vermieter als Kaufinteressenten mitbringt. Auch Handwerker haben Zutritt, ebenso wie ein geeigneter Vertreter, der anstelle des Vermieters die Wohnungsbegehung vornimmt.
Kann Vermieter jederzeit in die Wohnung?
Grundsätzlich hat Ihr Vermieter kein pauschales Zutrittsrecht. Er kann also nicht einfach verlangen, dass Sie ihn jederzeit oder in festen Abständen in die Wohnung lassen.
Wann darf Mieter in die Wohnung?
Der Vermieter muss dem Mieter unter Nennung des Grundes eine Wohnungsbesichtigung rechtzeitig ankündigen. Dabei können 24 Stunden genügen, wenn der Mieter z.B. nicht berufstätig ist oder dringende Handwerkerarbeiten anstehen. Die Regel sind jedoch 3 oder 4 Tage und bei Kauf- oder Mietinteressenten 14 Tage.
Wie lange dauert eine Wohnungsbegehung?
Eine Besichtigung sollte in der Regel nicht länger als 30 bis 45 Minuten dauern – es sei denn, es wurde vorher zwischen Vermieter und Mieter ein längerer Zeitraum vereinbart. Nach Ablauf der Zeit darf ich als Mieter die Interessenten bitten, die Wohnung zu verlassen.
Was macht man bei einer Wohnungsbesichtigung?
10 Tipps zur Wohnungsbesichtigung inklusive Checkliste
- Vorbereitung ist alles.
- Überprüfung des Wohnungs- und Gebäudezustands.
- Wohnung zu unterschiedlichen Tageszeiten besichtigen.
- Grundriss kontrollieren und Fotos machen.
- Stelle dem Makler oder Verkäufer die richtigen Fragen.
Was tun wenn Mieter Besichtigung verweigert?
Weigert sich der Mieter, die Besichtigung in angemessener Zeit zu akzeptieren, muss der Vermieter seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung ist in Eilfällen zulässig. Die Hürden sind hoch, der Weg ist mühsam, oft langwierig und teuer.
Was darf der Vermieter ohne Zustimmung machen?
Hausfriedensbruch – Der Vermieter darf ohne Zustimmung keine Fotos der Wohnung für potentielle Nachmieter machen – damit würde er gegen das Persönlichkeitsrecht des Mieters verstossen, auch wenn er der Eigentümer der Immoilie ist.
Warum sollte der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist nichts tun?
„Um ein wenig Druck auszuüben, kann man dann schreiben, dass man, sollte der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist nichts tun, die Mängel selbst beheben lässt und dann die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen beziehungsweise von der Miete abziehen wird“, empfiehlt Franz.
Wie gibt der Vermieter sein Hausrecht an den Mieter ab?
„ Mit der Vermietung der Wohnung (oder Haus) gibt der Vermieter sein Hausrecht an den Mieter ab „, erklärt der Sprecher des Deutschen Mieterbunds (DMB), Ulrich Ropertz. Dieser kann dann bestimmen, wen er in die Wohnung oder das Haus lässt.
Wie ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung zu nutzen?
Prinzipiell ist der Vermieter verpflichtet, dass Sie als Mieter die Wohnung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen auch nutzen können. Das bedeutet, er ist für die Instandsetzung zuständig sowie für Mängel, welche der Mieter oder dessen Besuch nicht selbst verschuldet haben.