Inhaltsverzeichnis
Wann erlischt die neuwagengarantie?
Das bedeutet, dass die Neuwagengarantie spätestens nach 3 Jahren erlischt oder sobald das Fahrzeug mehr als 100.000 Kilometer bewegt wurde.
Was ist eine fahrzeuggarantie?
Mit einer Gebrauchtwagengarantie werden alle Mängel abgedeckt, die bereits vor dem Kauf vorhanden waren. Aber auch innerhalb der Garantiezeit entstehende Schäden sind inbegriffen. Welcher Mangel am Auto abgesichert wird, fällt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus.
Wie lange ist die Werksgarantie bei VW?
Volkswagen bietet Neuwagenkäufern zusätzlich zu einer kostenlosen Herstellergarantie von 2 Jahren sowie einer kostenfreien Mobilitätsgarantie die Möglichkeit eine optionale Anschlussgarantie für 1, 2 oder 3 Jahre abzuschließen.
Wie lange hat Seat Werksgarantie?
Ergänzend zu einer freiwilligen, für den Seat Neuwagen Käufer kostenfreien zweijährigen Herstellergarantie – nicht zu verwechseln mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung durch den Händler – bietet Seat eine optionale, gebührenpflichtige Garantieverlängerung für bis zu drei weitere Jahre an.
Wie lange ist die Werksgarantie bei Audi?
Audi gewährt bei Kauf eines Neufahrzeugs zwei Jahre Garantie. Audi garantiert, dass dieses Fahrzeug frei von Mängeln in Werkstoff und Werkarbeit ist. Maßstab dafür ist der in der Automobilindustrie übliche Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugtypen bei Übergabe bzw. Erstzulassung.
Was bedeutet Durchrostungsgarantie?
Das bedeutet: Was im normalen Sprachgebrauch „Rostgarantie“ heißt, gibt es gar nicht. Gemeint ist immer die „Durchrostungsgarantie“, die gegen ein Loch absichert – von innen nach außen. Und das kommt so gut wie nie vor. Ordinärer Alltagsrost ist, wenn überhaupt, eine Sache der Kulanz.
Wann beginnt die Werksgarantie?
Die gesetzliche Gewährleistung bei Neuwagen, auch Sachmängelhaftung genannt und geregelt in §437 BGB, gilt unabhängig von Automarke und Fahrzeugtyp 2 Jahre ab demKauf bzw. dem Auslieferungszeitpunkt des Wagens.
Wie lange hat man bei einem Gebrauchtwagen Garantie?
Klauseln im Vertrag beim Gebrauchtwagenkauf wie „gekauft wie gesehen“ oder „der Käufer verzichtet auf jegliche Gewährleistung“ sind ungültig. Die gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf beträgt zwei Jahre. Innerhalb dieser Zeit haftet der Händler dafür, dass das Auto beim Kauf frei von Mängeln war.