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Wann gilt die Höfeordnung?
Die nordwestdeutsche Höfeordnung gilt in Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen für solche land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die im Grundbuch als Hof ausgwiesen sind (Hofvermerk) oder die bestimmte Anforderungen an die Hofstelle und den Wirtschaftswert erfüllen.
Wann fällt ein Hof unter die Höfeordnung?
(1) Hof im Sinne dieses Gesetzes ist eine im Gebiet der Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein belegene land- oder forstwirtschaftliche Besitzung mit einer zu ihrer Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle, die im Alleineigentum einer natürlichen Person oder im gemeinschaftlichen Eigentum …
Was ist Hoffreies Vermögen?
All das Vermögen des Erblassers, was nicht Bestandteil oder Zubehör des Hofes ist (Hofesvermögen), ist sogenanntes hoffreies Vermögen. Für das hoffreie Vermögen richtet sich die Erbfolge nicht nach der HöfeO, sondern nach dem allgemeinen Erbrecht des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Wer erbt nach der Höfeordnung?
die Kinder des Erblassers und deren Abkömmlinge, der Ehegatte des Erblassers, die Eltern des Erblassers, wenn der Hof von ihnen oder aus ihren Familien stammt oder mit ihren Mitteln erworben worden ist, die Geschwister des Erblassers und deren Abkömmlinge.
Was steht weichenden Erben zu?
Weichende Erben sind die Miterben, die nicht Hoferbe geworden sind. Anstelle einer Beteiligung an der Substanz des Hofes haben die weichenden Erben einen Anspruch auf Abfindung gegen den Hoferben, regelmäßig in Form von Geld (s. Abfindung).
Was bedeutet Hof gemäß Höfeordnung?
Ein Hof im Sinne der Höfeordnung (HöfeO) ist ein in den Ländern der früheren Britischen Besatzungszone, nämlich in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein gelegener landwirtschaftlicher Betrieb, für den die Höfeordnung gilt.
Wie kommt man aus der Höferolle?
Die Abwahl der Höfeordnung / Hoferbfolge erfordert eine öffentlich beglaubigte Erklärung des Hofeigentümers gegenüber dem Landwirtschaftsgericht, dass sein Hof nicht mehr Hof im Sinne der HöfeO sein soll. Zur Wirksamkeit muss der Hofvermerk aber auch letztendlich aus dem Grundbuch gelöscht werden.
Was gehört zum Hofvermögen?
Allgemein gehören sicherlich die landwirtschaftlichen Grundstücke und Gebäude sowie das „Inventar“ zum Hofvermögen. Dagegen gehört nicht zum Hofvermögen das „Privatvermögen“ des Erblassers (hoffreies Vermögen), wie z.B. eine vermietete Immobilie in der Stadt oder Bargeld, das dem Betrieb nicht zugerechnet werden kann.
Wer erbt den Bauernhof?
Der Erblasser, dem der Hof gehört, bestimmt den Alleinerben des Hofes. Sofern es Geschwister und andere Miterben gibt, bekommen diese eine Abfindung in Form von Geld. Ist der Erblasser verstorben, ohne einen Hoferben einzusetzen, greift die gesetzliche Erbfolge.