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Wann ist eine Kündigung rechtswidrig?
Eine Kündigung ist genau dann unwirksam, wenn die gesetzlichen oder tarifvertraglichen Vorschriften für eine Kündigung nicht eingehalten wurden. Eine rechtswidrige Kündigung besteht ebenfalls, wenn die Meinung vom Betriebsrat nicht eingeholt wurde – sofern dieser im entsprechenden Unternehmen vorhanden ist.
Welche Abmahnung ist die Kündigung?
Bereits nach der ersten Abmahnung besteht die Gefahr einer Kündigung – sofern es zu einem erneuten Verstoß kommt. Zwar können bei leichten Verstößen durchaus mehrere Abmahnungen für eine Kündigung erforderlich sein, verlassen sollten sich Arbeitnehmer hierauf aber nicht.
Wann kann man entlassen werden?
Für Arbeiter und Angestellte gelten einheitliche gesetzliche Kündigungsfristen. Die Grundkündigungsfrist, die Ihr Arbeitgeber und Sie einzuhalten haben, beträgt vier Wochen (28 Kalendertage) zum 15. des Monats oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB).
Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung Haufe?
Wegen des „ultima-ratio-Prinzips“ muss dem Arbeitnehmer vor einer Kündigung durch (mindestens) eine Abmahnung sein Fehlverhalten aufgezeigt (Hinweisfunktion) und für den Fall der Wiederholung eine Kündigung angedroht (Warnfunktion) werden.
Wie kann eine Kündigung schriftlich erfolgen?
Falls nicht anders im Arbeitsvertrag geregelt, kann eine Kündigung durchaus auch mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen ist aber die schriftliche Variante vorzuziehen. Sie sollten das Schreiben als Kündigung betiteln. Damit ist allen Beteiligten sofort klar, worum es im Papier geht.
Ist eine Abmahnung als Voraussetzung für eine Kündigung tauglich?
Damit eine Abmahnung als Voraussetzung für eine Kündigung tauglich ist, muss es sich bei dem erneuten Verstoß des Arbeitnehmers um eine gleichartige Pflichtverletzung handeln. Das heißt nicht, dass der Verstoß exakt gleich sein muss, aber er muss vergleichbar sein.
Wann entfaltet die Kündigung ihre Wirkung?
Achtung: Die Kündigung entfaltet erst dann ihre Wirkung, wenn sie beim Empfänger tatsächlich angekommen ist («Empfangsbedürftigkeit»). Sie muss also, falls die Kündigung auf ein Monatsende erfolgt, spätestens am letzten Werktag des Monats bei Ihrem Arbeitgeber ankommen.
Wie können Kündigungen angefochten werden?
Kündigungen als Willenserklärungen können nämlich angefochten werden, wenn dafür bestimmte Gründe vorliegen, die der Gesetzgeber in § 119 Absatz 1 BGB festlegt hat. Der Kündigende war über den Inhalt der Willenserklärung bei der Abgabe im Irrtum.