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Wann ist eine Spendenbescheinigung erforderlich?
Wann ist eine Spendenbescheinigung notwendig? Für alle Spenden, die in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden, verlangt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung. Bis zu Beträgen von 200 Euro reicht allerdings ein sogenannter vereinfachter Spendennachweis aus.
Was muss in einer Spendenquittung stehen?
Die Spendenbescheinigung enthält den Namen & Vornamen bzw. den Firmennamen sowie die Adresse des Spenders, das Datum der Spende und den Betrag (Geldspende) bzw. den Wert (Sachspende). Der bescheinigte Betrag wird sowohl in Ziffern als auch in Buchstaben genannt.
Welchen Betrag Spenden?
Maximal 20 Prozent aller Einkünfte können bei der Steuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden. Wer also zum Beispiel 30.000 Euro im Jahr verdient, kann Spenden bis zu einer Höhe von 6.000 Euro absetzen. Ist die Spendensumme höher ausgefallen, ist ein Spendenvortrag in das nächste Jahr möglich.
In welcher Höhe sind spenden absetzbar?
Spenden kann man selbstverständlich unbegrenzt – die steuerliche Entlastung ist allerdings beschränkt. Maximal 20 Prozent aller Einkünfte können bei der Steuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden. Wer also zum Beispiel 30.000 Euro im Jahr verdient, kann Spenden bis zu einer Höhe von 6.000 Euro absetzen.
Wie kann ich Kontoauszüge auf Papier erhalten?
Wer elektronisch signierte Auszüge oder gar Kontoauszüge auf Papier erhalten möchte, der muss oftmals einen extra Antrag bei der Bank stellen und Gebühren für diese Auszüge zahlen. Deshalb wollen viele Unternehmer doch lieber die einfachen Kontoauszüge verwenden.
Wann reicht ein Online-Kontoauszug aus?
Wollen Unternehmer mit dem Kontoauszug die Zahlungsvorgänge ihres Unternehmens belegen, reicht nach Ansicht einiger Experten ein Online-Kontoauszug aus. Das hat jetzt sogar das Bayerische Landesamt für Steuern bestätigt. Allerdings müssen diese Online-Kontoauszüge dennoch zwingend elektronisch signiert und revisionssicher archiviert werden.
Warum müssen Online-Kontoauszüge zwingend elektronisch signiert werden?
Allerdings müssen diese Online-Kontoauszüge dennoch zwingend elektronisch signiert und revisionssicher archiviert werden. Auf der anderen Seite finden sich Experten, die auch eigens zu Papier gebrachte Online-Kontoauszüge als ausreichend ansehen, um die Vorschriften des § 147 Abgabenordnung (AO) bezüglich der Aufbewahrungsfristen zu erfüllen.
Ist der Kontoauszug steuerpflichtig?
Sofern diese umsatzsteuerpflichtig sind, das betrifft etwa Wertpapieran- und –verkäufe, sowie die Depotverwaltung, muss der Kontoauszug alle wichtigen Angaben einer Rechnung beinhalten. Das heißt, der Auszug muss in Papierform vorliegen oder zumindest elektronisch signiert zur Verfügung gestellt werden.