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Wann ist es eine Markenverletzung?
Die Markenrechtsverletzung Das Markenrecht gibt dem Markeninhaber das Recht, ein Zeichen zu monopolisieren. Er ist also der Einzige, der entscheiden darf, wer die Marke benutzen darf. Daher liegt eine Markenverletzung immer dann vor, wenn jemand die geschützte Marke gegen den Willen des Berechtigten verwendet.
Was fällt nicht unter den Markenschutz?
Nicht schutzfähig nach § 3 II MarkenG sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, 1. die durch die Art der Ware selbst bedingt ist. Dies ist der Fall, wenn die Form des Zeichens die betreffende Ware erst als eine Ware einer bestimmten Gattung klassifiziert.
Wann verstößt man gegen das Markenrecht?
Ein Verstoß gegen das Markenrecht liegt immer dann vor, wenn Dritte die Rechte des Markeninhabers missachten. Wann dies im Einzelnen der Fall ist, ergibt sich aus § 14 MarkenG. Grundsätzlich gilt allerdings, dass der Markenschutz nur bei Handlungen im geschäftlichen Verkehr besteht.
Was ist Kennzeichnungskraft?
Die Kennzeichnungskraft, die die Marke von Hause aus besitzt schließt den Umstand ein, ob sie beschreibende Elemente in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, aufweist.
Was bedeutet markenrechtlich geschützt?
Markenschutz entsteht durch die Eintragung einer angemeldeten Marke in das Register des DPMA. Daneben kann Markenschutz auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Nutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch allgemeine Bekanntheit entstehen.
Warum spricht man von einer Markenrechtsverletzung?
Von einer Markenrechtsverletzung spricht man dann, wenn Dritte eine eingetragene Marke im gewerblichen Bereich unbefugt verwenden. Eine private Nutzung im privaten Verkehr stellt demgegenüber keinen Markenrechtsverletzung dar. Doch Vorsicht! Hier kann eine Verletzung des Namensrechts vorliegen.
Was schützt das Markenrecht?
Das Markenrecht schützt die Rechte der Unternehmen und gibt Ihnen Handlungsspielraum im Falle einer Markenrechtsverletzung rechtlich vorzugehen. Markenrechtsverletzungen können nicht nur für bekannte Unternehmen, sondern auch für Start-Ups, kleine und mittelständische Unternehmen ein Problem darstellen.
Was bietet das Markenrecht an?
Das Markenrecht bietet einem Markeninhaber das alleinige Nutzungsrecht der Marke. Die Voraussetzung für die Markenrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen den Markenschutz einer eingetragenen Marke. Der Markeninhaber kann zivil- und strafrechtliche Ansprüche geltend machen: Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche.
Wie kann der Markeninhaber den Schaden geltend machen?
Macht der Markeninhaber bei der Markenrechtsverletzung den Schadenersatz geltend, kann er zwischen verschiedenen Entschädigungen wählen. Dies kann ein Ersatz des Schadens sein, die Zahlung einer angemessenen fiktiven Lizenzgebühr oder die Herausgabe des erzielten Gewinns.