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Wann lohnt sich ein Adhäsionsverfahren?
Vorteilhaft ist das Adhäsionsverfahren für das Opfer deswegen, weil seine Rechte im Strafprozess gestärkt werden. Der Verletzte hat ein ständiges Anwesenheitsrecht während der Hauptverhandlung. Unter den zivilrechtlichen Voraussetzungen kann der Verletzte einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.
Was ist ein Adhäsionskläger?
Im Rahmen des Strafverfahrens hat der Verletzte (auch Adhäsionskläger genannt) einen Antrag (Adhäsionsantrag) zu stellen. Diesen Antrag kann er bereits vor der Hauptverhandlung stellen oder aber erst in der Hauptverhandlung stellen. Den Antrag kann er alleine oder aber mit Hilfe eines Rechtsanwalts stellen.
Was kostet ein adhäsionsverfahren?
Der Rechtsanwalt erhält für das Adhäsionsverfahren eine als Wertgebühr ausgestalte Verfahrensgebühr mit einem Satz von 2,0 nach Nr. 4143 VV RVG. Die Durchführung des Adhäsionsverfahrens ist nicht zwingende Voraussetzung für das Entstehen dieser Gebühr.
Was ist das Recht auf Belehrung eines Angeklagten vor Gericht?
Recht auf Belehrung eines Angeklagten vor Gericht Laut § 136 und § 163 der Strafprozessverordnung StPO müssen Sie als Angeklagter vom Gericht über das Recht der Aussagefreiheit belehrt werden. Sie werden darüber belehrt, dass Sie sich bei Vernehmungen nicht äußern müssen.
Welche Rechte haben Angeklagten vor Gericht?
Prozess: Die Rechte eines Angeklagten vor Gericht. Während eines Prozesses haben Sie als Angeklagter vor Gericht verschiedene Rechte. Auf was Sie genau Anrecht haben, erklären wir Ihnen in diesem Artikel. Laut § 136 und § 163 der Strafprozessverordnung StPO müssen Sie als Angeklagter vom Gericht über das Recht der Aussagefreiheit belehrt werden.
Welche Rechte hat der Angeklagte im Hauptverfahren?
Im Zusammenhang mit dem Strafverfahren verfügt der Angeklagte über eine Vielzahl von Rechten im Hauptverfahren: das Recht auf Wahl eines Strafverteidigers in jeder Lage des Verfahrens ( §137 StPO ); das Recht auf Vornahme einzelner Beweiserhebungen nach Anklageerhebung und somit ab dem Vorverfahren gem. § 201 StPO ;
Wie kann der Angeklagte befreit werden?
Instanz) grundsätzlich die Anwesenheitspflicht des Angeklagten. Von der kann der Angeklagte nur unter besonderen Voraussetzungen befreit werden (vgl. dazu unten VI. und Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 8. Aufl. 2018, Rn 398 m.w.N., im Folgenden kurz: Burhoff, HV).