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Wann muss ein Asylantrag gestellt werden?
Theoretisch kann jeder Mensch, der in seiner Heimat politisch verfolgt wird oder politische Verfolgung bei seiner Rückkehr befürchten muss, in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen.
Wo kann man Asylantrag in Hessen stellen?
Der Asylantrag wird bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt und ist Bestandteil der Erstaufnahme, ebenso wie eine medizinische Grunduntersuchung. Danach werden die Menschen in anderen Kommunen Hessens untergebracht.
Wo kann man in NRW Asyl beantragen?
Die LEA ist verkehrsgünstig zu erreichen. Die Anschrift lautet Gersteinring 50, 44791 Bochum. Telefonisch ist die LEA unter der Telefonnummer 02931 82 – 6600 zu erreichen. In der LEA werden die persönlichen Daten der Asylsuchenden in ein Computersystem eingegeben.
Wie kann man in Deutschland Asyl beantragen?
Um in Deutschland Asyl zu erhalten, stellt der Asylsuchende beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag. Büros des BAMF finden sich in jeder Erstaufnahmeeinrichtung.
Kann man in einem Land um Asyl bitten?
Auf jeden Fall können sie nicht mehr in ihr Heimat-Land zurück. Dann können sie in einem anderen Land um Asyl bitten. Das Wort „Asyl“ ist schwere Sprache und bedeutet: Eine Person bekommt in einem fremden Land Schutz und Hilfe. Asyl suchen
Warum brauchen Asyl-Bewerber Hilfe?
Hilfe für Asyl-Bewerber Wenn ein Asyl-Bewerber genug Geld hat, muss er damit alle Dinge kaufen, die er zum Leben braucht. Oft haben Asyl-Bewerber aber nicht viel Geld. Zum Beispiel, weil sie es für die Flucht ausgegeben haben. Oder weil sie auch zuhause arm waren. Und weil sie in Deutschland nicht richtig arbeiten dürfen.
Wie werden die Rechte für Asylbewerber ausformuliert?
Allerdings wird dies je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Die Rechte für Asylbewerber sind hingegen genauer ausformuliert: Drei Monate nach der Antragstellung auf Asyl können Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die zuständige Stelle ist die Ausländerbehörde.
Was gilt für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern?
Während der Erstaufnahme und für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern gibt es allerdings kein Arbeitsrecht. Für Asylbewerber, die ihren Antrag bereits abgegeben haben und nicht aus einem als sicher eingestuften Staat kommen, gilt die Drei-Monats-Regelung.