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Wann muss ein Provider die IP-Adresse herausgeben?
So sieht die Strafprozessordnung (StPO) dies nur in bestimmten Fällen vor. Hier muss der Provider die Daten nur dann herausgeben, wenn der Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung besteht (vgl. Amtsgericht Offenburg, 20.07.2007, Az.
Wann wird die IP zurückverfolgt?
Verstößt jemand im Internet gegen das Gesetz, zum Beispiel durch eine Urheberrechtsverletzung wie Filesharing, lässt sich dies durch die IP-Adresse zurückverfolgen. Die Polizei oder andere staatliche Behörden können diese Informationen nutzen, um den vermeintlichen Täter zu bestimmen.
Wie lange kann meine IP-Adressen zurückverfolgen?
Die IP-Speicherung ist für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen möglich. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Telekommunikationsgesetz (§100 Abs. 1 und § 109). IP -Adressen dürfen zu Rechnungszwecken und zur Gewährleistung der technischen Sicherheit gespeichert werden.
Kann ich die IP-Adressen generell als personenbezogene Daten behandeln?
Die Empfehlung kann daher nur lauten, IP-Adressen generell als personenbezogene Daten zu behandeln und die entsprechenden Vorgaben des Datenschutzes umzusetzen. Mit dem Code „Webinar2021B“ erhalten Sie 10\% Rabatt, gültig bis zum 30.09.2021.
Ist die IP-Adresse ein personenbezogenes Datum?
Hat der Verarbeitende die rechtliche Möglichkeit den Provider zur Herausgabe weiterer Zusatzinformationen zu verpflichten, welche den hinter der IP-Adresse stehenden Nutzer identifizieren können, so ist diese ein personenbezogenes Datum. Zudem ist darauf zu achten, dass nicht nur objektive Informationen personenbezogen sein können.
Warum sollte ein Unternehmen IP-Adressen behandeln?
Die personellen und finanziellen Ressourcen, die ein Unternehmen dafür aufbringen muss, und der ungewisse Ausgang werden in aller Regel dagegen sprechen. Die Empfehlung kann daher nur lauten, IP-Adressen generell als personenbezogene Daten zu behandeln und die entsprechenden Vorgaben des Datenschutzes umzusetzen.
Was ist die Datenschutz-Grundverordnung?
Die Datenschutz-Grundverordnung schützt personenbezogene Daten unabhängig von der zur Datenverarbeitung verwendeten Technik – sie ist technologieneutral und gilt für die automatisierte wie die manuelle Verarbeitung, sofern die Daten nach vorherbestimmten Kriterien (z. B. alphabetische Reihenfolge) geordnet sind.