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Wann Steingarten anlegen?
Eingepflanzt werden Steingartenpflanzen idealerweise im Frühjahr zur Hauptwachstumsphase. Bis zum Winter haben sie Zeit, Fuß zu fassen und mit den Wurzeln in den Untergrund vorzudringen.
Wie legt man einen kleinen Steingarten an?
Um den Steingarten anzulegen, bereitest du zunächst den Untergrund vor, um Staunässe zu vermeiden. Auf der vorbereiteten Fläche schichtest du die Steine terrassenförmig auf. Dann verlegst du ein Unkrautvlies auf den Steinterrassen, auf das du die Pflanztöpfe verteilst.
Sind Schottergarten noch erlaubt?
Wo Schottergärten verboten sind Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein haben Schottergärten verboten. Seit März 2021 hat sich dem auch Sachsen-Anhalt angeschlossen. Wer sich dennoch einen neuen Schottergarten anlegt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
In welchen Bundesländern sind Schottergarten verboten?
Eine entsprechende Gesetzesänderungen könnte anschließend in Kraft treten. Einzelne Städte NRWs haben ihre Bebauungspläne bereits geändert. In Paderborn, Xanten, Herford und Dortmund ist in Neubausiedlungen die Verwendung von Schotter, Split und Kies in Vorgärten bereits verboten.
Welche Pflanzen in den Steingarten?
Pflanzen für den Steingarten
- Blaukissen.
- Zwergkiefer.
- Thymian.
- Wollziest.
- Blauschwingel.
- Aloe Vera.
- Grasnelke. Mit ihren bezaubernden Blütenbällen ist die Grasnelke (Armeria maritima) eine echte Zier in jedem Garten.
- Enzian. Kaum eine Bergblume ist wohl so bekannt wie der Enzian (Gentiana).
Welcher Untergrund für Steingarten?
Wenn Sie eher ein flaches Steingarten-Beet anlegen möchten oder ein Kiesbeet, bringen Sie eine besonders großzügige Drainageschicht aus Schotter oder Kies auf, auf der Sie ebenfalls ein Vlies ausbreiten. Steingartenpflanzen vertragen keine Staunässe.
Sind Kiesgärten verboten?
Im Gegensatz dazu gibt es aber bei Vorgärten auch den Trend, sich die Pflanzen komplett zu sparen und stattdessen nur noch Stein, Pflaster, Schotter und Kies einzusetzen. Diese Art der Flächennutzung ist zwar nicht bundesweit verboten, aber in einigen Kommunen und Landesbauordnungen nicht mehr erlaubt.