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Wann tritt die Nova in Österreich in Kraft?
Die Neuberechnung der NoVA gilt in Österreich ab 01. Januar 2020. Dabei wird die Normverbrauchsabgabe auf das Messverfahren WLTP umgestellt, um realistischere CO2-Werte zu berücksichtigen. Ab 2020 treten zunächst die Neuberechnung der NoVA und ab Oktober auch die neue motorbezogene Versicherungssteuer in Kraft.
Wie kann die Nova berechnet werden?
Die NoVA richtet sich bei PKWs nach dem Verbrauch, bei Motorrädern nach dem Hubraum, und wird prozentuell vom Fahrzeug-Nettopreis berechnet, wobei auch Zusatzausstattungen, die schon beim Erzeuger eingebaut wurden, miteinberechnet werden. Nur nachträglich eingebautes Zubehör (Dachträger, Standheizung etc.) sind NoVA-frei.
Welche Fahrzeuge sind von der NoVA befreit?
Fahrzeuge mit der Antriebsart Elektro oder Wasserstoff-Brennstoffzelle sind von der NoVA und motorbezogene Versicherungssteuer befreit und führen somit zu keinem Ergebnis.
Welche Änderungen gibt es bei der Nova?
Seit 1.7.2021 gibt es folgende Änderungen bei der Berechnung der NoVA: Der Höchststeuersatz für Motorräder stieg von 20 auf 30 Prozent. Für Pkw wurde der Höchststeuersatz von 32 auf 50 Prozent angehoben. Der Malus-Grenzwert wurde auf 200 g/km gesenkt.
Wann wird die Nova-Berechnung fällig?
NoVA-Berechnung für ein Neufahrzeug (Pkw bis 3,5 Tonnen), ab 1.7.2021 bis 31.12.2021 Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird fällig, wenn ein Kraftfahrzeug in Österreich an einen Kunden geliefert oder erstmalig zum Verkehr zugelassen wird.
Wann wird die Nova-Berechnung erneuert?
Mit 1. Jänner 2020 wurde die NoVA-Berechnungsmethode erneuert und an das Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) angepasst. Die per WLTP-Verfahren gemessenen Werte für Verbrauch und CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs fallen gegenüber dem bisher gültigen NEFZ-Zyklus generell realistischer, sprich höher aus.