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Wann werden Studiengebühren übernommen?
Der Arbeitgeber hat sich arbeitsvertraglich zur Übernahme der Studiengebühren verpflichtet. Der Arbeitgeber kann die Rückzahlung der übernommenen Kosten fordern, sofern der Arbeitnehmer das ausbildende Unternehmen auf eigenen Wunsch innerhalb von zwei Jahren nach Studienabschluss verlässt.
Wie werden Studiengebühren versteuert?
Möchtest Du aus Deiner Erstausbildung Studiengebühren absetzen, kannst Du sie nur als Sonderausgaben geltend machen. Möchtest Du aus Deiner Zweitausbildung Studiengebühren absetzen, kannst Du sie als Werbungskosten geltend machen. Die Summe, die Du dann von der Steuer absetzen kannst, ist unbegrenzt.
Wer übernimmt die Studiengebühren?
Dein Unternehmen übernimmt die Studiengebühren teilweise. Meist wird es dann 50:50 geregelt, also eine Hälfte bezahlst du, die andere Hälfte dein Unternehmen. Wie hoch die Studiengebühren dann für dich sind und wie die Aufteilung ist, wird auch hier im Arbeitsvertrag festgehalten.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet zur Übernahme der Studiengebühren?
Der Arbeitgeber hat sich arbeitsvertraglich zur Übernahme der Studiengebühren verpflichtet. Der Arbeitgeber kann die Rückzahlung der übernommenen Kosten fordern, sofern der Arbeitnehmer das ausbildende Unternehmen auf eigenen Wunsch innerhalb von 2 Jahren nach Studienabschluss verlässt.
Ist ein berufsbegleitendes Studium unbesteuert?
Ein berufsbegleitendes Studium auf Kosten des Arbeitgebers bleibt unbesteuert, wenn es in ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird. Das ist zu bejahen, wenn die Bildungsmaßnahme die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers erhöht.
Was ist ein berufsbegleitendes Studium?
Nicht erforderlich ist hingegen, dass der Arbeitgeber übernommene Studiengebühren grundsätzlich vom Arbeitnehmer zurückfordern kann. Als berufsbegleitendes Studium werden berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen angesehen, die die Einsatzfähigkeit im Betrieb erhöhen sollen.
Wie kann der Arbeitgeber die Rückzahlung der übernommenen Kosten fordern?
Der Arbeitgeber kann die Rückzahlung der übernommenen Kosten fordern, sofern der Arbeitnehmer das ausbildende Unternehmen auf eigenen Wunsch innerhalb von 2 Jahren nach Studienabschluss verlässt.