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Wann wird der Hausrat aufgeteilt?
Bei einer Scheidung wird der Hausrat zwischen den Parteien aufgeteilt. Zum Hausrat gehören somit alle beweglichen Gegenstände, die von den Ehepartnern während der Ehe gemeinsam genutzt und in der Ehezeit angeschafft wurden – sofern das Alleineigentum eines Ehegatten nicht nachgewiesen werden kann.
Wem gehört der Hausrat bei Gütertrennung?
Unberührt von der Gütertrennung ist das gemeinsame eheliche Gebrauchsvermögen wie Hausrat, Wohnung oder ein gemeinsames Auto. Das Gebrauchsvermögen wird nach einer Scheidung zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt.
Ist der Partner Hauptmieter oder Untermieter?
Eher seltener ist der Fall, dass ein Partner Hauptmieter ist und der andere bei ihm zur Untermiete wohnt. In solch einem Fall ist erst der mit dem Partner bestehende Untermietvertrag schriftlich zu kündigen. Weigert sich der mitbewohnende Ex-Partner die Wohnung zu verlassen, muss der andere erst einen Räumungsprozess gegen ihn gewinnen.
Kann der Vermieter den Ex-Partner verlassen?
Weigert sich der mitbewohnende Ex-Partner die Wohnung zu verlassen, muss der andere erst einen Räumungsprozess gegen ihn gewinnen. Hat dagegen nur einer von beiden den Mietvertrag unterschrieben, dann besteht nur zwischen diesem und dem Vermieter ein Mietverhältnis. Der andere hat dann kein Recht darauf, dass er länger in der Wohnung bleiben darf.
Wie verhalten sie sich in der gemeinsamen Wohnung?
Leben Sie weiterhin in der gemeinsamen Wohnung, dann verhalten Sie sich so, wie sich ein Mensch verhält, der keine Liebesbeziehung mehr zum Partner hat. Verzichten Sie auch auf sexuellen Kontakt. TIPP 7: Geben Sie Ihrem Partner die Möglichkeit zur Aussprache.
Ist der Mieter verpflichtet Innenbesichtigungen zu dulden?
Der Mieter ist darum verpflichtet, Innenbesichtigungen seiner Wohnung zuzulassen. Es gibt aber keine gesetzlichen Regelungen, wie häufig der Mieter Besichtigungen dulden muss. Klar ist: Besichtigungen zu Unzeiten oder gar einen „Tag der offenen Tür“ muss der Mieter nicht akzeptieren.