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Warum brauchen sie einen Aufenthaltstitel in Deutschland?
Wenn Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland kommen wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Dieser richtet sich nach dem Zweck des Aufenthalts in Deutschland. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel besitzen, dürfen Sie grundsätzlich arbeiten – es sei denn, ein Gesetz verbietet es explizit.
Wie erhalten sie einen unbefristeten Aufenthalt in der EU?
Erwerb des Rechts auf unbefristeten Aufenthalt. Als EU-Bürger/-in erhalten Sie nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens 5 Jahren in einem anderen EU-Land dort automatisch das Recht auf Daueraufenthalt. Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, können Sie eine Daueraufenthaltskarte beantragen,
Was ist eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Belgien?
Mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland können Sie ohne weiteres über Belgien nach Frankreich fahren. Ihre deutsche Aufenthaltsgenehmigung berechtigt Sie natürlich auch zur Rückreise durch Belgien nach Deutschland.
Was benötigen sie für einen Reisepass in die EU?
Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger/in die EU besuchen oder innerhalb der EU reisen wollen, benötigen Sie einen Reisepass, der nach Ihrer geplanten Abreise aus dem besuchten EU-Land noch mindestens drei Monate gültig ist und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde; außerdem möglicherweise ein Visum.
Was ist für die Einreise nach Deutschland erforderlich?
Gut zu wissen! Unabhängig vom Zweck des Aufenthalts wird für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum benötigt. Das Visum erhalten Sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland (Botschaft oder Konsulat). Mit dem Visum kann die Einreise nach Deutschland erfolgen.
Wie muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden?
Nach der Einreise muss bei einem über die Visumgültigkeit hinaus geplanten Aufenthalt rechtzeitig eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde am Wohnort beantragt werden. Lesen Sie dazu auch mehr in den Einreisebestimmungen.
Was ist eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU?
Bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU nach § 9a AufenthG handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel, den Ausländer aus Drittstaaten nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erhalten.