Warum braucht man eine Baugenehmigung?
Es ist allgemein bekannt, dass man eine Baugenehmigung benötigt, wenn man ein Haus bauen möchte. Eine Baugenehmigung bedarf es außerdem möglicherweise dann, wenn zwar an der Bausubstanz nichts geändert werden soll, aber das Gebäude in Zukunft anders genutzt werden soll.
Was enthält eine Baugenehmigung?
Den vollständig ausgefüllten und vom Architekten sowie von Ihnen als Bauherr unterschriebenen Bauantrag. Eine Bauzeichnung von einem Sachverständigen (Architekt, Bauingenieur) Eine Beschreibung des zu errichtenden Gebäudes und dessen technische Details. Den Lageplan vom zuständigen Liegenschaftskataster.
Was passiert wenn man ohne Baugenehmigung gebaut hat?
Bauen ohne Baugenehmigung, sogenannter Schwarzbau, ist in Deutschland verboten und steht unter Strafe. Die Baubehörde kann Bußgelder in beträchtlicher Höhe verhängen – bis zu 50.000 € Strafe drohen dem Eigentümer für ein ungenehmigtes Bauwerk!
Welche Voraussetzungen haben sie für eine Baugenehmigung?
Ein Anspruch auf eine Baugenehmigung besteht nicht. Voraussetzungen der Erteilung sind beispielsweise der korrekt gestellte Bauantrag und die Einhaltung des Nachbarschutzes. Genauso ist auch der Bebauungsplan für die Baugenehmigung von Bedeutung.
Wann sollte die Baugenehmigung abgewartet werden?
Die Prüfung der Baugenehmigung sollte immer abgewartet werden. Ist der Bau genehmigungspflichtig, so sollte der Bau niemals beginnen, ehe der Baugenehmigungsbescheid nicht vorliegt. Während der Prüfung der Baugenehmigung ist ein Baubeginn meist ausgeschlossen.
Was ist Baugenehmigung und Baurecht?
Rechtsberatung und Informationen zu Baugenehmigung und Baurecht, Architektenrecht. Jede Baugenehmigung bedeutet ein langwieriges Verfahren. Bevor der erste Spatenstich getätigt werden kann, ist in der Regel die Durchführung eines förmlichen Genehmigungsverfahrens erforderlich.
Wie obliegt eine Baugenehmigung in Deutschland?
Die Erteilung von Baugenehmigungen obliegt in Deutschland grundsätzlich den Bundesländern selbst. Der Antrag auf eine Baugenehmigung ist also bei der lokalen Bauaufsichtsbehörde beziehungsweise bei der Kommune einzureichen.