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Warum Frage nach Schwangerschaft unzulässig?
Das LAG Köln sieht die Frage nach einer Schwangerschaft als eine nach § 3 Abs. 1 Satz 2 AGG unzulässige unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts. Die diskriminierende Wirkung einer solchen Frage ergibt sich daraus, dass das Ziel der Frage sein wird, ob die Bewerberin eingestellt wird oder nicht.
Ist die Frage nach Schwangerschaft zulässig?
Die Frage nach einer Schwangerschaft ist generell unzulässig. Wenn Sie vom Arbeitgeber danach gefragt werden, dürften Sie die Unwahrheit sagen, d.h. Sie dürfen eine in Wahrheit gegebene Schwangerschaft verheimlichen. Das folgt aus § 7 Abs.
Wie eignen sich offene Fragen für die Führung?
Damit das funktioniert, eignen sich laut Geropp insbesondere offene Fragen – Fragen, auf die der Mitarbeiter nicht mit einem bloßen Ja oder Nein antworten kann. So erhalte die Führungskraft nicht nur mehr Informationen, sondern zudem einen Einblick in die Hintergründe, Motivationen und Bedürfnisse des Gegenübers.
Warum dürfen Bewerber unzulässige Fragen beantworten?
Laut Antidiskriminierungsgesetz (AGG) dürfen Bewerber unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch zwar immer mit einer Lüge beantworten, wenn zu befürchten ist, dass die Wahrheit zu einer Diskriminierung führt. Doch clevere Personaler umgehen diese Regelungen, indem Sie die Fragen umformulieren. Die Frage nach dem Alter ist zum Beispiel verboten.
Welche Informationen erhalte die Führungskraft?
So erhalte die Führungskraft nicht nur mehr Informationen, sondern zudem einen Einblick in die Hintergründe, Motivationen und Bedürfnisse des Gegenübers. Ein solches Gespräch sei ein wichtiger Grundstein für eine offene Beziehung zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter.
Warum dürfen sie diese Fragen nicht gestellt werden?
Diese Fragen dürfen Ihnen nicht gestellt werden, denn wenn Ihnen auf Grund dessen Nachteile entstehen oder zu einer Nichteinstellung führt, ist dies gesetzeswidrig. Das gilt übrigens nicht nur für Frauen.