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Warum gilt in Deutschland das abstammungsprinzip?
Für wen gilt das Abstammungsprinzip? Wer als Kind deutscher Eltern geboren wird, braucht sich um seine Staatsangehörigkeit wenig Gedanken zu machen. Für ihn ist es selbstverständlich, seit seiner Geburt die Staatsangehörigkeit der Eltern zu haben. Das ist das so genannte Abstammungsprinzip (Ius Sanguinis).
Was versteht man unter abstammungsprinzip und territorialprinzip?
Es wird auch „Geburtsorts- oder Territorialprinzip“ genannt. Es ist zu unterscheiden vom Abstammungsprinzip (Ius sanguinis), das ein anderes, meist parallel geltendes Prinzip des Staatsbürgerschaftserwerbs ist und an die Staatsbürgerschaft der Eltern gebunden ist.
Ist ein Kind das in Deutschland geboren wird automatisch Deutsch?
Optionsregelung nach § 29 StAG Seit dem Jahr 2000 erwerben Kinder von Ausländern bei Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Wie wird die amerikanische Staatsbürgerschaft erwirbt?
Eine Person, die als eheliches Kind eines US-Staatsbürgers (der einen vorgegebenen festen Mindestzeitraum in den USA gelebt hat) und eines Ausländers im Ausland geboren ist, erwirbt die amerikanische Staatsbürgerschaft per Geburt nach Abschnitt 301 (g) des INA.
Kann man sich einfach die Staatsbürgerschaft kaufen?
Vorausgesetzt man besitzt genügend Geld, kann man sich in einigen Ländern einfach die Staatsbürgerschaft kaufen und muss sich dann nicht mit langwierigen Visaanträgen, Sprachtests, Bewerbungen etc. abmühen.
Welche Kinder bekommen die US-amerikanische Staatsbürgerschaft?
Das bedeutet, dass alle Kinder, die auf dem Territorium der Vereinigten Staaten Staatsgebiet geboren werden, automatisch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft erhalten. Diese bekommen aber auch Kinder von US-Bürgern, die im Ausland geboren wurden. Nach einem anderen Prinzip gehen beispielsweise Deutschland und China vor.
Wie werden Staatsangehörige in Deutschland eingebürgert?
In Deutschland werden seit 2007 Staatsangehörige aus den EU-Ländern und der Schweiz eingebürgert, auch wenn dies zu der von der Bundesregierung verpönten doppelten Staatsbürgerschaft führt. Auch andere europäische Staaten erlauben die doppelte Staatsangehörigkeit entweder vollumfänglich oder mit Einschränkungen.
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