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Warum hat ein Arzt keine Kassenzulassung?
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arzt nur als Privatarzt tätig ist. Viele möchten schlichtweg eigenbestimmt arbeiten und lehnen die Beschränkungen durch die gesetzliche Krankenversicherung ab. Andere Privatärzte wiederum haben keine Zulassung als Vertragsarzt erhalten.
Kann ein Arzt eine OP ablehnen?
So besagt § 7 Abs. 2 der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer, dass Mediziner in ihrer Entscheidung frei sind, eine Behandlung abzulehnen. Es sei denn, dass eine besondere rechtliche Verpflichtung und ein Notfall vorliegen. In diesen Fällen besteht eine ärztliche Behandlungspflicht.
Kann ein Arzt Kassenpatienten ablehnen?
Gemäß Bundesmantelvertrag für Ärzte darf der Vertragsarzt die Behandlung eines Versicherten nur in begründeten Fällen ablehnen, z.B. bei Überlastung der Praxis. Keinesfalls aber, weil der Patient eine kostenpflichtige Voruntersuchung oder (Weiter-)Behandlung ablehnt.
Was ist ärztliche Behandlungspflicht?
Es besteht in jedem Fall ärztliche Behandlungspflicht. Lehnt der Arzt die Behandlung des Patienten ab, ist dies gemäß Paragraph 323c des Strafgesetzbuchs (StGB), Absatz 1, als unterlassene Hilfeleistung zu betrachten:
Warum darf sich ein Arzt damit nicht abfinden?
In Ausnahmefällen darf sich ein Arzt damit aber nicht abfinden. Und zwar dann, wenn das Unterlassen der Behandlung unweigerlich zum Tod des Patienten führen würde. In diesem Fall ist der behandelnde Arzt verpflichtet, erneut auf seinen Patienten zuzugehen und ihn von der Notwendigkeit der Behandlung zu überzeugen.
Was ist die Behandlungspflicht des Vertragsarztes?
Ein weiterer Fall, in dem die Behandlungspflicht in der Regel nicht greift, wird in § 13 Absatz 7 des Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) in der Fassung vom 01.01.2015 definiert. Dort heißt es: Der Vertragsarzt ist berechtigt, die Behandlung eines Versicherten, der das 18.
Wie handelt es sich beim Arzt-Patienten-Verhältnis?
Rechtlich handelt es sich beim Arzt-Patienten-Verhältnis um einen Auftrag, der den entsprechenden Bestimmungen des OR untersteht. Dieser Vertrag wird nicht schriftlich, sondern mündlich durch konkludentes Verhalten abgeschlossen. Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus dem Gespräch zwischen Arzt und Patient.