Inhaltsverzeichnis
Warum internes Rechnungswesen?
Das interne Rechnungswesen dient, wie der Name schon vermuten lässt, der Kontrolle innerhalb des Unternehmens. Mithilfe der Informationen aus dem internen Rechnungswesen kalkulieren Unternehmen beispielsweise die Preise ihrer Produkte. Gesetzliche Regelungen spielen hierbei keine große Rolle.
Wo ist die buchführungspflicht gesetzlich geregelt?
Es gibt zwei gesetzliche Regelungen, nach denen ein Unternehmer buchführungspflichtig sein kann: Die handelsrechtliche Buchführungspflicht ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Die steuerliche Buchführungepflicht ist in der Abgabenordnung (AO) geregelt.
Was ist mit Rechnungswesen gemeint?
Das betriebliche Rechnungswesen ist Teil der Finanzbuchhaltung und befasst sich mit der Erfassung und Auswertung der quantitativen Prozesse in einem Unternehmen. Indem das betriebliche Rechnungswesen systematisch Geld- und Leistungsströme erfasst, dient es somit der Planung, Steuerung und Kontrolle von Prozessen.
Soll und Haben Rechnungswesen?
Soll und Haben beschreiben die beiden Seiten eines T-Kontos. Links ist immer die Soll-Seite, rechts die Haben-Seite. Bei jedem Geschäftsvorfall buchst du immer auf mindestens zwei Konten. Eine Buchung ist mindestens im Soll, die andere im Haben.
Warum gibt es Internes und externes Rechnungswesen?
Das interne Rechnungswesen richtet sich vor allem an die Geschäftsführung, welche an Hand von Informationen aus dem internen Rechnungswesen Unternehmensprozesse bewertet. Das externe Rechnungswesen zielt auf die Interessen der, aus Unternehmenssicht, Außenstehenden ab.
Warum Betriebsbuchhaltung?
Die Betriebsbuchhaltung: freiwillig, aber sinnvoll Es erfasst die Kosten und Erlöse anstatt Aufwände und Erträge von einzelnen Produkten/Betriebszweigen und Dienstleistungen. Die Verteilung und Zurechnung der erfassten Kosten und Erlöse erfolgt in einem Betriebsabrechnungsbogen (BAB).
In welchen Gesetzen wird die buchführungspflicht geregelt?
Die Buchführungspflicht ist im Handelsrecht (§ 238 Abs. 1 HGB) und im Steuerecht (§ 140 und § 141 Abgabenordnung) geregelt.