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Warum ist eine Kündigung gar nicht wirksam?
Dabei sind sie häufig gar nicht wirksam. Denn was viele nicht wissen: Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn das Kündigungsschreiben der betreffenden Person wirksam zugestellt worden ist. Kündigung einfach in den Briefkasten wird schon reichen – falsch!
Wie müssen die Gründe in der Kündigung aufgeführt werden?
In der Regel müssen die Gründe in der Kündigungserklärung nicht explizit aufgeführt werden. Dennoch spielen sie, wie noch aufzuzeigen sein wird, eine bedeutende Rolle. Ausnahmen bilden die Kündigung während des Mutterschutzes und während der Ausbildung (insbesondere im Zusammenhang mit der Probezeit).
Wie liegt der Kündigungsgrund bei der personenbedingten Kündigung?
Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers. Er hat sich also nicht falsch verhalten oder will nicht arbeiten (siehe: verhaltensbedingte Kündigung ). Vielmehr KANN er seine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung langfristig oder dauerhaft nicht mehr erbringen (§ 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz).
Ist eine verhaltensbedingte Kündigung unzulässig?
Die verhaltensbedingte Kündigung wird durch den Arbeitgeber ausgesprochen, wenn der Mitarbeiter seine Arbeitspflicht verletzt hat. Bei einer einmaligen Arbeitspflicht-Verletzung ist eine Kündigung unzulässig, wenn es sich nicht um eine schwerwiegende Verletzung gehandelt hat. Ein Beispiel kann die verspätete Krankmeldung sein.
Kann ich die Kündigung per E-Mail nachweisen?
Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie die Kündigung lediglich einwandfrei nachweisen, wenn Sie die Kündigung per Einschreiben versendet haben. Bei einer Kündigung per E-Mail oder Fax ist der Nachweis nicht zwangsläufig gegeben.
Ist die Kündigung verhaltensbedingt ausgesprochen worden?
Auch wenn im Vertrag – natürlich – nicht stehen wird, dass die Kündigung verhaltensbedingt ausgesprochen worden ist, kann das Arbeitsamt dies überprüfen und u. a. durch Nachfragen beim Arbeitgeber den Grund für die Kündigung zu erfragen versuchen. Sie können deshalb beim Abschluss eines Abwicklungsvertrags,…
Ist eine Kündigung erst nach Eingang des Kündigungsschreibens wirksam?
Eine Kündigung kann erst nach Eingang des Kündigungsschreibens beim Empfänger seine Wirksamkeit entfalten. Denn bei der Kündigung handelt es sich um eine sogenannte einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers. Der Ablauf der Frist beginnt also erst, nachdem der Empfänger das Schreiben erhalten hat.