Warum kein Babyfernsehen mehr?
Einer der Hauptgründe für das Verbot des sogenannten „Babyfernsehens“ ist eigentlich ein ganz toller und menschlicher: Es geht um das Recht des ungeborenen Kindes. Also geht es um den Schutz des Babys. Eine erwachsene Person kann selbst entscheiden, wie oft sie sich Ultraschall-Untersuchungen unterziehen möchte.
Warum kein 3D-Ultraschall mehr?
Warum wird der 3D-Ultraschall verboten? Das BMU geht davon aus, dass die für die 3D-Bilder notwendige Strahlung potenziell gefährlich für das Ungeborene sei. Mit Beginn der Knochenbildung könne zu viel Schallenergie am Knochen absorbiert werden – vor allem, wenn zu lange/ falsch geschallt wird.
Was bedeutet Babyfernsehen?
„Baby-Fernsehen“ wird der Blick in den Mutterleib genannt, für den die Eltern selbst zahlen müssen.
Wie viele Ultraschall-Untersuchungen gibt es in der Schwangerschaft?
© BZgA/HN/Eichhöfer. Die Mutterschafts-Richtlinien sehen im Rahmen der allgemeinen Schwangerschaftsvorsorge drei Ultraschall-Untersuchungen vor. Sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt und finden in der Regel um die 10., die 20. und die 30.
Ist 3D Ultraschall in der Schwangerschaft verboten?
Seit Anfang 2021 haben sie nämlich nicht mehr die Möglichkeit, ihr Ungeborenes auf einer 3D Ultraschall-Aufnahme oder im sogenannten ,Baby-TV‘, also in einem 4D Live-Video, anzuschauen. Grund für das Verbot des 3D und 4D Ultraschalls in der Schwangerschaft ist die neue Strahlenschutzverordnung, die Anfang 2019 in Kraft getreten ist.
Ist der Ultraschall in der Schwangerschaft unverzichtbar?
Der Ultraschall in der Schwangerschaft ist schließlich unverzichtbar, um zu sehen, ob sich das Baby richtig entwickelt. „Eine Gesundheitsgefährdung gilt bei fachgerechter Anwendung sowohl für die Schwangere als auch für das Kind als ausgeschlossen“, heißt es in einer Broschüre des Bundesumweltamtes und des Bundesinstituts für Risikobewertung.
Was ist die neue Strahlenschutzverordnung für die Schwangerschaft?
Grund für das Verbot des 3D und 4D Ultraschalls in der Schwangerschaft ist die neue Strahlenschutzverordnung, die Anfang 2019 in Kraft getreten ist. Diese verbietet ab dem 1. Januar 2021 3D und 4D Ultraschall-Untersuchungen ohne medizinische Notwendigkeit.