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Was bedeutet die Bestandskraft in einem Verwaltungsakt?
Bestandskraft bedeutet Beständigkeit der Regelung, die in dem Verwaltungsakt getroffen wird; sie vermittelt dem Verwaltungsakt Klarstellungs- und Stabilisierungsfunktion. Ist ein Verwaltungsakt bestandskräftig, sobedarf seine nachträgliche Aufhebung oder Änderung besonderer Rechtfer- tigung. Diesist das Thema der §§ 48 – 52VwVfG.
Wie ist die Beglaubigung eines elektronischen Dokuments anzugeben?
Bei der Beglaubigung des Ausdrucks eines elektronischen Dokuments ist nach § 33 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m. Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VwVfG die genaue Bezeichnung des elektronischen Dokuments anzugeben. Hierzu ist ein kurzer Inhaltshinweis ausreichend, etwa „Ausfuhrgenehmigung des Bundesausfuhramtes – Az V 55555-6“.
Was ist eine Verfahrensdokumentation?
Eine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation ist Voraussetzung, um das ersetzende Scannen gemäß Richtlinie BSI TR-03138 (Resiscan) durchführen zu können. Wenn Sie SOS Bürodienste mit dem Scannen Ihrer Dokumente beauftragen, erstellen wir die Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen.
Wie werden die deutschen Urkunden zur Verwendung im Ausland ausgestellt?
Für deutsche Urkunden wird die „Haager Apostille“ von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt. Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich. Auf der nachfolgend eingestellten Seite können Sie unter „Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland“ nachsehen, bei welcher Behörde Sie die Apostille bekommen.
Was sind die Kosten einer einstweiligen Anordnung im gewaltverfahren?
Kosten der einstweiligen Anordnung im Gewaltschutzverfahren: Die Kosten eines Gewaltschutzverfahrens muss grundsätzlich die Partei zahlen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind oder wegen Mittellosigkeit Verfahrenskostenhilfe beanspruchen können, dann wird das Kostenrisiko insoweit aufgefangen .
Kann die Bezifferung durch den Anwalt verlangt werden?
Im Rahmen der ordnungsgemäßen Aufklärung kann die Bezifferung einer prozentualen Wahrscheinlichkeit durch den Anwalt natürlich nicht verlangt werden. Allerdings sind im Umkehrschluss pauschale Angaben, die Erfolgsaussichten seien „offen“, „schlecht“ oder „gering“, nicht ausreichend.
Was hat der Anwalt in der eigenen Hand?
Allerdings hat es der Anwalt durchaus in der eigenen Hand, mithilfe einer ordnungsgemäßen Aufklärung des Mandanten sowie unter Umständen auch des Rechtsschutzversicherers und vor allem der Dokumentation dieser Aufklärung, die Ausgangslage in einem möglichen Haftungsprozess massiv zu seinen Gunsten zu verschieben.