Was bedeutet Mahnung und Mahngebühr?
Diese Gebühren entstehen, wenn Sie mit Ihrer Zahlung in Verzug geraten. Das ist gewöhnlich dann der Fall, wenn Sie eine fällige Rechnung nicht begleichen und der Gläubiger deswegen mahnt. Die erste Mahnung, die den Schuldner in Verzug setzt, ist kostenlos. Erst ab der zweiten Mahnung entstehen Mahnungsgebühren.
Wie hoch darf die Mahngebühr sein?
Laut der aktuellen Rechtsprechung gilt bei Privatkunden eine Mahngebühr von etwa zwei bis fünf Euro als angemessen. Diese erhöht sich mit der jeweils höheren Mahnstufe. Wird der Kunde erst mit der ersten Mahnung in Zahlungsverzug gesetzt, so dürfen Mahngebühren erst ab der nächsten Mahnung erhoben werden.
Ist man verpflichtet Mahngebühren zu bezahlen?
Müssen Sie das wirklich zahlen? Nein. In keinem Gesetz ist festgelegt, dass ein Gläubiger Mahnkosten verlangen darf. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 280) wird lediglich der so genannte Verzugsschaden geregelt.
Wie viel Mahngebühren bei erster Mahnung?
Die erste Mahnung ist normalerweise gratis, pauschale Mahngebühren muss man nicht hinnehmen. Mit einer Ausnahme: Steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder auch im Kaufvertrag, dass schon für die erste Mahnung pauschale Gebühren fällig werden, muss man diese auch zahlen.
Kann man Mahngebühren anmahnen?
Wie hoch dürfen Mahngebühren sein Mahnungen, die den Schuldner in Verzug setzen, sind grundsätzlich kostenlos. Erst wenn der Schuldner schon in Zahlungsverzug ist, dürfen bei einer Mahnung Mahnkosten erhoben werden. Verordnungen oder gesetzliche Grundlagen für die Höhe von Mahnkosten gibt es nicht.
Wann ist eine Mahnung rechtswidrig?
Die Mahnung ist nur dann wirksam, wenn sie tatsächlich erst nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt. Davon kann nur insoweit abgewichen werden, als die Handlung, die zur Fälligkeit der Forderung führt, mit der Mahnung zusammengelegt wird. So kann beispielsweise die Mahnung mit der Rechnung verbunden werden.
Sind Mahngebühren in Deutschland zulässig?
Laut geltender Rechtsprechung dürfen Unternehmen als Mahngebühren nur solche Kosten geltend machen, die tatsächlich durch die Mahnung angefallen sind. Ausdrücklich nicht zulässig ist es, wenn Unternehmen Personal- oder Verwaltungskosten auf die Mahngebühren umlegen.
Wer trägt die Mahnkosten?
Zahlung durch Schuldner – Die gesamten für den Mahnbescheid fälligen Gerichtskosten werden auf dem Bescheid der Forderungssumme hinzugerechnet, ebenso wie andere Verzugsschäden (z.B. Zinsen) und sind damit zusammen mit der Forderung vom Schuldner zu begleichen.